Nicht wertbares Gutachten - Rechnung?!

Hallo zusammen,

angenommen ein Gericht beauftragt einen Psychologen mit einem Gutachten.
Aufgrund mehrerer Stellungnahmen anderer Gutachter, die dieses Gutachten wegen eklatanter Mängel als rechtlich nicht verwertbar erklären, wird dieses Gutachten vom Gericht nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Vor der Verhandlung wird bereits ein neues Gutachten bei einem anderen Gutachter in Auftrag gegeben.

Wie sieht es nun mit der Rechnung des Gutachters aus?
Seinen Auftrag hat er nicht korrekt ausgeführt, so dass der Grund für seine Beauftragung, nämlich eine Entscheidung fällen zu können, nicht erfüllt wurde.
Eine Nacherfüllung kommt natürlich nicht in Frage.

Hat das Auswirkungen auf die Rechnung?

Wie müssen Hilfskräfte abgerechnet werden?

Grüße

bori74

Hallo

Wie sieht es nun mit der Rechnung des Gutachters aus?

Überhaupt nicht. Die Gerichtskasse wird ihm auf Weisung des Richters nichts vergüten. Und für seine Hilfskräfte und sonstigen Auslagen natürlich auch nicht. Begeht der Sachverständige Regelverstöße im Zusammenhang mit der Annahme des Gutachtensauftrages, kann dies schon bei leichter Fahrlässigkeit zum Verlust des Entschädigungsanspruches führen. Deshalb muss der Sachverständige damit rechnen, für seine Arbeit nicht bezahlt zu werden, wenn er nicht sorgfältig genug prüft, ob der Gutachtensauftrag in sein Fachgebiet fällt und seine Arbeit deshalb nicht verwertbar ist. Eine Vertretung in der Ausarbeitung des Gutachtens ist auch ausgeschlossen. Ist seine Arbeit nur teilweise nicht verwertbar und beziffert der Sachverständige nicht die darauf fallende Vergütung, ist das Gericht befugt, insoweit zu schätzen.

Gruß
smalbop