Hallo zusammen,
angenommen ein Gericht beauftragt einen Psychologen mit einem Gutachten.
Aufgrund mehrerer Stellungnahmen anderer Gutachter, die dieses Gutachten wegen eklatanter Mängel als rechtlich nicht verwertbar erklären, wird dieses Gutachten vom Gericht nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Vor der Verhandlung wird bereits ein neues Gutachten bei einem anderen Gutachter in Auftrag gegeben.
Wie sieht es nun mit der Rechnung des Gutachters aus?
Seinen Auftrag hat er nicht korrekt ausgeführt, so dass der Grund für seine Beauftragung, nämlich eine Entscheidung fällen zu können, nicht erfüllt wurde.
Eine Nacherfüllung kommt natürlich nicht in Frage.
Hat das Auswirkungen auf die Rechnung?
Wie müssen Hilfskräfte abgerechnet werden?
Grüße
bori74