Nichtanzeigen einer Straftat zugunsten Angehöriger

Hallo,

ein konstruierter Fall aus Laien wissen. Grobe Webfehler bitte berichtigen :wink:))

Ein Arzt stellt den Tod seines schwerkranken Vaters fest. In seiner Rolle als Arzt will er den Totenschein ausfüllen. Doch er stellt fest, dass der Vater nicht an einem natürlichen Todes gestorben ist, sondern mit Medikamenten vergiftet wurde.
Für den Arzt liegt der Verdacht nahe, dass wen Fremdverschulden vorliegt nur die Mutter und die Schwester des Arztes als Täter in frage kämen.
Die Fragen:

  1. Darf generell ein Arzt einen Totenschein eines Familienmitgliedes ausstellen?
  2. Darf der Arzt im oben konstruierten Fall einen natürlichen Tod bescheinigen, um seine Angehörigen zu schützen?
  3. Was kann der Arzt tun, um sich selbst nicht strafbar zu machen, jedoch seine Angehörigen vor Ermittlungen zu schützen?

Danke

Lutzie

Hallo Lutzie,

nee, in diese Familie werd ich nicht einheiraten! Viel zu gefährlich! :smile:))))

1.) meines Erachtens ja
2.) definitiv, NEIN!
3.) um seine Angehörigen zu „schützen“, müsste er sich strafbar machen!
Dann kommt Punkt 2 zum tragen!

VG, René

Hallo Lutzie,

nee, in diese Familie werd ich nicht einheiraten! Viel zu
gefährlich! :smile:))))

öhm, es wäre ja auch Suizid oder Tötung auf Verlangen denkbar, was der Arzt jedoch nicht weiß. Das müsste erst ermittelt werden.

Danke für die Antwort

Lutzie

Hallo,

wenn der Arzt es nicht weiß, wer dann?

In D

Suizid

strafrei, wenn Person selbst Hand anlegte, sonst nicht! Auch nicht auf Verlangen!

VG, René

Ja das ist schon klar, dass nur der Suizid straffrei ist.
Ich wollte nur erwähnt haben, dass in meinem Fall keine kaltblütigen Ehefrauen und erbgei*e Töchter rumirren - Bin doch nicht Angela Lansburry :wink:))

Der Arzt weiß nur, dass der Vater an einer Überdosis Tabletten starb. Wie die zu vielen Tabletten in den Vater kamen, weiß er allerdings nicht. Selbst ein Versehen oder eine Fahrlässigkeit wäre somit denkbar.

Lutzie

Hi,

ist schon verständlich!
Arzt muss mitteilen „unnatürlicher Tod“ und alles andere tun die Behörden!
Was moralisch besser ist, entscheiden leider die Gerichte!

VG, René

Was moralisch besser ist, entscheiden leider die Gerichte!

Kein deutsches Gericht hat über Moral zu befinden. Nicht Normen der Moral, sondern Normen des Rechts sind gerichtlicher Maßstab.

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Hallo

Der Arzt weiß nur, dass der Vater an einer Überdosis Tabletten
starb. Wie die zu vielen Tabletten in den Vater kamen, weiß er
allerdings nicht. Selbst ein Versehen oder eine Fahrlässigkeit
wäre somit denkbar.

Der Arzt darf jedenfalls nicht wissentlich eine unwahre Todesursache feststellen, sonst macht er sich strafbar. (Außerdem wirkt sowas existenzvernichtend, da approbationsgefährdend.)

Und über die Frage, wie zu viele Tabletten in den Vater kamen, darf er sich auch nicht den Kopf des Staatsanwalts zerbrechen. Wenn Selbstmord, ein Versehen oder eine Fahrlässigkeit vorlagen, werden die eventuell aufgenommenen Ermittlungen das schon ergeben.

Gruß
smalbop

Hi,

Nicht Normen der Moral, sondern Normen des Rechts sind gerichtlicher Maßstab.

„Was nutzt der Baum der Erkenntnis, wenn das Blatt der Erfahrung fehlt!“ (chin. Sprichwort)

VG, René

Und was soll uns das sagen? Gerichte orientieren sich an Rechtsnormen. Nicht an der Moral. Daran ändern auch noch so wohl formulierte Weisheiten nichts.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm

(Beachte hier vor allem den zweiten Absatz.)

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