Niesbrauch, Umzug ins Seniorenheim

Eine Mutter hat Niessbrauch für das Haus. Jetzt zieht sie ins Seniorenheim. Endet das Recht mit dem Auszug? Wer muss für die Heimkosten aufkommen?

Eine Mutter hat Niessbrauch für das Haus. Jetzt zieht sie ins
Seniorenheim. Endet das Recht mit dem Auszug? Wer muss für die
Heimkosten aufkommen?

Was steht im Vertrag?

In der Regel endet so ein Nießbrauch nicht mit dem Auszug (kommt aber auf die genaue Vertragsgestaltung an!).
Nießbrauch bedeutet, dass man das Objekt nicht nur selbst bewohnen darf, sondern auch vermieten darf. Also wird das Objekt vermietet werden müssen, und aus den Erträgen die Heimkosten gezahlt.

Was steht im Vertrag?

Was steht im Gesetz?

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Hallo,

Wer muss für die Heimkosten aufkommen?

Natürlich zuerst die Mutter, die wohnt ja auch da. Wenn deren Einkommen (u.a. auch aus der Vermietung der Immobilie) nicht ausreicht und auch kein Vermögen mehr da ist, ist zu prüfen, wie weit die Unterhaltspflichtigen (in der Regel das/die Kind(er)) leisten können. Reicht das immer noch nicht, wird wohl der Sozialstaat einspringen müssen.

Cu Rene

Was steht im Vertrag?

Was steht im Gesetz?

Spielt es dann keine Rolle, was notarvertraglich vereinbart wurde?