Liebe Experten,
wir leben in einem Haus, das einer Erbengemeinschaft gehört. Die Erbengemeinschaft hat mir gegen eine erkleckliche Summe den Niesbrauch an dem Haus für 10 Jahre über lassen, mit Notar und Grundbuch. Jetzt sind Drei Jahre herum, und es soll eine Zwangsversteigerung kommen.
Mein Niesbrauch, sagen die jetzt, bindet zwar normal den Käufer, aber nicht bei einer Zwangsversteigerung, da ist das anders. Ich muss ausziehen und soll mir einen Anwalt nehmen, der bei diesem Versteigerungsgericht vielleicht wohl noch ein paar tausend Piepen für mich heraus holt.
Stimmt das?
Viele Grüße
T