Niesbrauchsrecht und Versteigerung

Liebe Experten,

wir leben in einem Haus, das einer Erbengemeinschaft gehört. Die Erbengemeinschaft hat mir gegen eine erkleckliche Summe den Niesbrauch an dem Haus für 10 Jahre über lassen, mit Notar und Grundbuch. Jetzt sind Drei Jahre herum, und es soll eine Zwangsversteigerung kommen.

Mein Niesbrauch, sagen die jetzt, bindet zwar normal den Käufer, aber nicht bei einer Zwangsversteigerung, da ist das anders. Ich muss ausziehen und soll mir einen Anwalt nehmen, der bei diesem Versteigerungsgericht vielleicht wohl noch ein paar tausend Piepen für mich heraus holt.

Stimmt das?

Viele Grüße
T

Hallo,

Mein Niesbrauch, sagen die jetzt, bindet zwar normal den
Käufer, aber nicht bei einer Zwangsversteigerung, da ist das
anders.

nö, das stimmt nicht. Der Nießbrauch bleibt bestehen und daher wird eine Immobilie, auf der ein Nießbrauchrecht lastet, auch normalerweise nicht oder nur sehr niedrig beliehen. Bei Zwangsversteigerungen findet sich idR auch kein Käufer.

Gruß
Christian

Hallo,
Niessbrauch drückt den Verkaufswert eines Hauses eine Menge, selbst erlebt.
Gruss
Rainer

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Hallo Taro,

wir leben in einem Haus, das einer Erbengemeinschaft gehört.
Die Erbengemeinschaft hat mir gegen eine erkleckliche Summe
den Niesbrauch an dem Haus für 10 Jahre über lassen, mit Notar
und Grundbuch. Jetzt sind Drei Jahre herum, und es soll eine
Zwangsversteigerung kommen.

Mein Niesbrauch, sagen die jetzt, bindet zwar normal den
Käufer, aber nicht bei einer Zwangsversteigerung, da ist das
anders. Ich muss ausziehen und soll mir einen Anwalt nehmen,
der bei diesem Versteigerungsgericht vielleicht wohl noch ein
paar tausend Piepen für mich heraus holt.

Wer verlangt dass Du ausziehen sollst ? Du bist im Grundbuch abgesichert und selbst ein Käufer mus Dich bis zum Ablauf des Vertrages ertragen. Wenn Du jedoch vorzeitig ausziehen solltest, ist Dein Niessbrauchrecht wohl mit dem Auszug hinfällig. Nehme Dir auf jeden Fall einen Anwalt.

Gruss Günter

Liebe Experten,

wir leben in einem Haus, das einer Erbengemeinschaft gehört.
Die Erbengemeinschaft hat mir gegen eine erkleckliche Summe
den Niesbrauch an dem Haus für 10 Jahre über lassen, mit Notar
und Grundbuch. Jetzt sind Drei Jahre herum, und es soll eine
Zwangsversteigerung kommen.

Mein Niesbrauch, sagen die jetzt, bindet zwar normal den
Käufer, aber nicht bei einer Zwangsversteigerung, da ist das
anders. Ich muss ausziehen und soll mir einen Anwalt nehmen,
der bei diesem Versteigerungsgericht vielleicht wohl noch ein
paar tausend Piepen für mich heraus holt.

Stimmt das?

Ob der Niesbrauch eine Zwangsversteigerung übersteht, hängt von dem Eintragungsrang im Grundbuch ab.

http://www.notar-wessel.de/rat/rat04.htm

Wenn der, die Zwangsversteigerung Betreibende im Rang vorgehende Rechte hat, geht der Niesbrauch unter.

Ob der Besitzer des Niesbrauchs eher als Mieter oder Eigentümer gesehen (abhänhig von der Gestaltung des Niesbrauchvertrags) wird, entscheidet, ob die Mietgesetzgebung greift oder nicht.

Gruß Norbert