Hallo,
folgender Sachverhalt:
A und B sind Eigentümer eines Hauses. Die Mutter M hat in dem Haus ein lebenslanges Wohn- und Nießbrauchrecht, welches im Grundbuch eingetragen ist. Das Haus soll nun verkauft werden, darüber sind sich alle einig. M will aus dem Haus ausziehen und ihre Rechte aufgeben.
Im Übertragungsvertrag (der gemacht wurde, als A und B das Haus von V (Vater, inzwischen verstorben) und M erhielten) steht folgendes:
"Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass zugunsten des Übertragungsgebers (also M + V) ein Rückauflassungsanspruch für jeden Verkaufs- und Übertragungsfall besteht.
Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass zugunsten von M ein Auflassungsanspruch für jeden Verkaufs- und Übertragungsfall besteht."
- Frage: Was bedeutet das? Heißt das etwa, dass, wenn das Haus verkauft wird, M das Geld zusteht?
Weiterhin steht im dem Vertrag:
„Zur Löschung des Nießbrauch- und Wohnrechts bedarf es der Vorlage einer Sterbeurkunde auch des letztlebenden Berechtigten.“
- Frage: Kann M auch zu Lebzeiten auf diese Rechte verzichten, so dass sie im Grundbuch gelöscht werden können?
Weiterhin steht im Vertrag:
„Der jährliche Wert des Nießbrauchrechts wird mit 2.000,- DM angegeben. Die Nießbrauchsberechtigten sind 83 und 64 Jahre alt. Der Wert des Wohnrechts beträgt jährlich 4.800,- DM“
- Frage: Wenn M (inzwischen 79 Jahre alt) ihre Rechte aufgibt, kann sie dann einen finanziellen Ausgleich von A und B verlangen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Nelly