Noch Fragen zum Mahnbescheid

Steht es schon im Mahnbescheid, den der Antraggegner erhält, ob der Antragsteller ein streitiges Verfahren durchziehen möchte.

Wird der Antragsteller beim Widerspruch vom Antraggegner informiert, ob der Antraggegner einen Anwalt als Vetreter vor Gericht nimmt?

vielen Dank

Steht es schon im Mahnbescheid, den der Antraggegner erhält,
ob der Antragsteller ein streitiges Verfahren durchziehen
möchte.

Nein.

Wird der Antragsteller beim Widerspruch vom Antraggegner
informiert, ob der Antraggegner einen Anwalt als Vetreter vor
Gericht nimmt?

Nein.

DOCH - wenn der Widerspruch eine Anwaltsadresse enthält im Bereich „wird vertreten durch“

DAS kann für den Beantrager auch ein Hinweis sein, dass der schuldner auf einen Prozess gut vorbereitet ist.
Wer also nicht begründete Ansprüche anmelden möchte, wird dadurch eventuell von einem Prozess absehen.

In der regel stallt der Mahnbescheid für beide Seiten eine Möglichkeit dar, einen Prozess noch in letzter Minute zu verhindern.
Wer also weiß, dass die Forderung gerechtfertigt ist, setzt sich mit seinem Gläubiger in Verbindung und bittet notfalls um Stundung/Ratenzahlung.

Mit Erwirkung des Mahnbescheids wierd die Verjährung übrigens gehemmt… enfach ausgedrückt… fängt von vorne an *g*

Gruß
BJ
Nichtexperte

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