Hallo Experten!
Angenommen ein Ausländer, der offiziell sein Wohnsitz in Deutschland hat. Dieser Ausländer hat einen Führerschein aus seinem Heimatland (EU-Land).
Frage:
Darf er mit diesem Führerschein (und nur diesen einzigen!) in Deutschland einen Auto fahren? (Das Auto hat deutschem Kennzeichen)
Wenn nicht: Was muß er denn tun? Wo und wie beantragt unser Ausländer den deutschen Führerschein? Welches Gesetz bzw. Gesetzesbuch geht auf dieses Recht ein? Wo kann man weiter darüber lesen? Was passiert wenn erwischt?
Im Voraus besten Dank!
Schöne Grüße
Helena
PS @MOD hoffentlich aheb ich es gut verallgemeint!