Notargebühren, Teilungsgebühren

Hallo,

Ein Vorkaufsrecht besteht dann, wenn nach Vermietung der Wohnung Wohnungseigentum begründet wird und diese Wohnung jetzt erstmalig als Eigentumswohnung veräußert wird. In diesem Fall hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht, das ihn befähigt und berechtigt, innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis des notariellen Kaufvertrages die Eigentumswohnung zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben.

Wer muß die Notargebühren der Teilungserklärung bezahlen, der Eigentümer (11Personen) = Verkäufer, die erwerbende Mieterin, oder wenn sie verzichtet, der Käufer?

mfG Harry

Hallo,

BGB §448 (2): Der Käufer eines Grundstücks trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen.

Also der, der kauft, egal wer es ist…

Viele Grüße

Lumpi