Nutzungsrecht Logo

Hallo zusammen,

man stelle sich bitte folgende Situation vor:

  • XY ist gelernter Mediengestalter und Mitglied in einem Fanclub (e.V.) eines international bekannten Fußballvereins.

  • XY entwirft, unentgeldlich, für diesen Fanclub ein Logo dessen Schöpfungshöhe nicht unerheblich ist.

  • Das Logo lässt durch seine Beschaffenheit einen Rückschluss auf den Fußballverein zu. Der Fußballverein selbst hat das Logo des Fanclubs geprüft und dessen Verwendung genehmigt. Rechte Dritter würden also nicht bestehen.

  • Die Nutzungsrechte wurden nicht an den Fanclub abgetreten.

Nun möchte XY den Fanclub verlassen und eine weitere Nutzung des Logos durch den Fanclub ist von XY nicht gewünscht, da es evtl. an anderer Stelle durch XY verwendet werden möchte.

Wenn dieser Fall eintreten würde, wie sollte XY am besten vorgehen, um die weitere Nutzung Seines Logos zu verhindern? Müsste XY mit (nicht bekannten) Paragraphen um sich werfen ohne von der Materie groß Ahnung zu haben? Oder könnte XY die Nutzung gegen monatliche oder einmalige Gebühr dem Fanclub erlauben?

Wäre toll, wenn jemand was dazu sagen könnte, was auch für juristische Laien zu verstehen ist :wink:

Gruß
Rudi

Hi,

XY untersagt schriftlich dem Verein die Nutzung des Logos oder verlangt eine monatliche Gebühr dafür. So einfach. Keine Paragraphen. Bei der monatlichen Gebühr aber an das Finanzamt denken und prüfen ob eine https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung notwendig wäre.

Gruss
K

und was ist, wenn der verein sagt, es wurden das logo im (unentgeltlichen) aufrag des vereines erstellt? dafür spricht schon, das der verein sich die nutzung genehmigen lassen hat

Der Verein hat das Logo doch nur formal geprüft, also geguckt ob da nicht ein Hakenkreuz oder eine nackte Frau drin ist.

wieso sollte ein verein sowas machen???
bleiben wir doch mal beim sachverhalt:
"Das Logo lässt durch seine Beschaffenheit einen Rückschluss auf den Fußballverein zu. Der Fußballverein selbst hat das Logo des Fanclubs geprüft und dessen Verwendung genehmigt. Rechte Dritter würden also nicht bestehen. "
das logo beinhaltet als teile, die geschützt sind. der fussballverein hat diese teil dem fanclub zur nutzung freigeben (aber nur auf diesen fall bezogen, eine andere verwendung ist mit sicherheit nicht gedeckt)

Hallo

Die Nutzungsrechte wurden nicht an den Fanclub abgetreten.

Nun möchte XY den Fanclub verlassen und eine weitere Nutzung
des Logos durch den Fanclub ist von XY nicht gewünscht, da es
evtl. an anderer Stelle durch XY verwendet werden möchte.

Da stimmt was nicht, wie kann es um eine weitere Nutzung gehen, wenn vorher keine erlaubte Nutzung vorlag? Nutzungsrechte können auch ohne schriftliche Vereinbarung wirksam übertragen werden.

Wie war denn die Situation vor dem Vereinsaustritt?

Grüße,
.L

Da stimmt was nicht, wie kann es um eine weitere Nutzung
gehen, wenn vorher keine erlaubte Nutzung vorlag?
Nutzungsrechte können auch ohne schriftliche Vereinbarung
wirksam übertragen werden.

Wie war denn die Situation vor dem Vereinsaustritt?

XY war mit der Nutzung einverstanden, da XY ja selbst in diesem Fanclub war. Nach dem Austritt möchte XY das Logo gerne „mitnehmen“.

Gruß
Rudi

Hallo,

XY entwirft, unentgeldlich, für diesen Fanclub ein Logo dessen
Schöpfungshöhe nicht unerheblich ist.

Die Nutzungsrechte wurden nicht an den Fanclub abgetreten.

Nun möchte XY den Fanclub verlassen und eine weitere Nutzung
des Logos durch den Fanclub ist von XY nicht gewünscht, da es
evtl. an anderer Stelle durch XY verwendet werden möchte.

XY war mit der Nutzung einverstanden, da XY ja selbst in diesem Fanclub war. Nach dem :Austritt möchte XY das Logo gerne „mitnehmen“.

Tja, mit der Vorgeschichte sieht das eher schlecht aus. Das Logo wurde für den Fanclub entworfen, diesem zur Verfügung gestellt. Und es wurde (natürlich) auch nichts vertraglich festgelegt. Der Fanclub verwendet das Ding, der Ersteller hatte nichts dagegen. Dass er das jetzt auf einmal hat, kann dem Fanclub einigermaßen egal sein.

Man möge mich berichtigen wenn der Vergleich hinkt:

Nachbar feiert eine Gartenparty und lädt alle ein. Aber es sind zuwenig Stühle da. Kein Problem. Bringen die Nachbarn welche mit. Einer lässt seine Stühle da und fährt am nächsten Tag früh 3 Wochen in den Urlaub. „Kannste erstmal benutzen“ sagte er dem Nachbarn noch bevor er ging. Bei der Rückkehr aus dem Urlaub geht er zum Nachbarn und will die Stühle abholen. Der sagt aber „Nö… die hattest Du mir doch zur Nutzung überlassen, die behalte ich jetzt“.

Kann´s doch nicht sein…

  • Die Nutzungsrechte wurden nicht an den Fanclub abgetreten.

d.h. der Verein konnte das Logo noch nie verwenden und kann das auch weiterhin nicht - wo ist das Problem?

Nun möchte XY den Fanclub verlassen und eine weitere Nutzung
des Logos durch den Fanclub ist von XY nicht gewünscht, da es
evtl. an anderer Stelle durch XY verwendet werden möchte.

Was jetzt? Hat der Verein (mit Wissen) des Urhebers das Logo genutzt? Wurde der Nutzung des Logos widersprochen?

Hallo

Da stimmt was nicht, wie kann es um eine weitere Nutzung
gehen, wenn vorher keine erlaubte Nutzung vorlag?
Nutzungsrechte können auch ohne schriftliche Vereinbarung
wirksam übertragen werden.

Wie war denn die Situation vor dem Vereinsaustritt?

XY war mit der Nutzung einverstanden, da XY ja selbst in
diesem Fanclub war. Nach dem Austritt möchte XY das Logo gerne
„mitnehmen“.

Wird wohl eine Einzelfallentscheidung werden, kann man meiner Meinung nach nicht voraussagen.

Der Urheber hat offensichtlich dem Fanclub die Nutzungsrechte übertragen, da gibt es keinen Zweifel. Nicht klar sind die Details, da sie nicht zB in einem Vertrag festgelegt wurden.

Nach
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

würde ein Richter wohl versuchen herauszufinden, was die Absichten beider Parteien beim Beginn der Übertragung gewollt haben, oder stillschweigend annehmen durften. Da die Änderung des Logos unter umständen viel Aufwand bedeuten kann (alte Fanprodukte/Flyer/etc. vernichten, neue herstellen lassen) wird der Nutzer wohl nicht davon ausgehen müssen, dass nur ein kurzfristiges „bis auf Widerruf“ Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Ich sehe hier nur die Möglichkeit ähnlich wie bei Schenkungen wegen grober Unbilligkeit die Nutzung zu beenden. Dass würde aber nur bei einem extrem schädlichen Verhalten dir gegenüber passen…

Grüße,
.L

Hallo

Man möge mich berichtigen wenn der Vergleich hinkt:

Mehr als ich mit meinem kaputten Knie :smile:

Nachbar feiert eine Gartenparty und lädt alle ein. Aber es

Nene, keine einmalige Gartenparty sondern eher Neueinrichtung des Wohnzimmers.

sind zuwenig Stühle da. Kein Problem. Bringen die Nachbarn

Ein tolles neue Ledersofa kann oder will sich der Bewohner nicht leisten.

welche mit. Einer lässt seine Stühle da und fährt am nächsten
Tag früh 3 Wochen in den Urlaub. „Kannste erstmal benutzen“

Der Nachbar kommt vorbei und sagt, „hier das Sofa ist für euch, kauft euch doch noch nen passenden Couchtisch dazu“

sagte er dem Nachbarn noch bevor er ging. Bei der Rückkehr
aus dem Urlaub geht er zum Nachbarn und will die Stühle
abholen. Der sagt aber „Nö… die hattest Du mir doch zur
Nutzung überlassen, die behalte ich jetzt“.

Nach drei Jahren kommt der Nachbar zurück und sagt ey, das Sofa gehört mir, her damit!

Kann´s doch nicht sein…

Doch, eine offensichtliche(?) Schenkung kann man nicht einfach zurückziehen. Ob das aber hier der Fall ist, ist eben die Frage.

Grüße,
.L

Man möge mich berichtigen wenn der Vergleich hinkt:

Ja, der hinkt nicht nur, der kann nicht mal laufen :wink:
Du hast im OP wahrscheinlich überlesen (so entnehme ich auch Deinem anderen Posting), dass der Mediengestalter das Logo für den Verein erstellt hat, und zwar kostenlos. Der Verein hat das Ding auch eine Weile genutzt und der Ersteller war damit einverstanden. Also kam da auch nichts überraschend oder unabgesprochen. Er hat seine Einverständnis für die Nutzung gegeben, die kann er nicht einfach zurückziehen (ohne gaanz wichtigen Grund) oder auf einmal Geld verlangen.
Wenn Du Vergleiche magst: Jemand erstellt ein Logo für einen Verein. Kostenlos, und Ihr dürft es natürlich auch benutzen. Der Verein erstellt Homepage, Briefpapier, Krempel mit dem Logo. Und als alles fertig ist, sagt der Jemand: So, und jetzt dürft Ihr das Logo nicht mehr nutzen oder Ihr zahlt mir eine Million Eumel.
Das kann es nicht sein.

Ich sehe hier nur die Möglichkeit ähnlich wie bei Schenkungen
wegen grober Unbilligkeit die Nutzung zu beenden. Dass würde
aber nur bei einem extrem schädlichen Verhalten dir gegenüber
passen…

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn XY den Fanclub nicht freiwillig verlassen hätte sondern weil XY aus dem Fanclub „gefeuert“ wurde ohne das ein Fehlverhalten vorlag? Verstehe ich das so richtig?

Gruß
Rudi

Danke an Alle, die geantwortet haben. Viel schlauer bin ich allerdings nicht…nur noch verwirrter.

Viel schlauer bin ich
allerdings nicht…nur noch verwirrter.

Warum das? Es ist doch ganz einfach. Die Chancen für den Mediengestalter, dem Fanclub an den Karren zu fahren, sind sehr gering. Da keine schriftlichen Verträge vorliegen, ist der Beweis, was vereinbart wurde, schwer zu erbringen. Wenn der MG es darauf vor Gericht ankommen lassen will - ist er auf ziemlich dünnem Eis. Da wäre noch nicht einmal in der Situation „MG erstellt Logo, Fanclub wirft MG grundlos aus dem Club“ der Ausgang sicher.
Keine schöne Sache für den MG (und wenn Du ins Archiv schaust, dann wirst Du feststellen, dass so etwas gar nicht so selten vorkommt).

lg
Richard

Warum?? Weil es hier mehrere Meinungen gibt und ich schlecht entscheiden kann, wer jetzt Recht hat. Dafür müsste ich mit der Materie vertraut sein. Wäre ich das, hätte ich hier nicht fragen müssen.

Gruß
Rudi

Warum?? Weil es hier mehrere Meinungen gibt …

Eigentlich nicht. Die eine Meinung hat was verwechselt mit einer Gartenparty. Die andere hat den Verein und den Fan-Club durcheinander gebracht.
Und „wer recht hat/bekommt“ entscheidet im Zweifelsfall eh der Richter. Ob man es dazu kommen lassen will, wurde auch schon angeraten.

lg
Richard

Und wenn ich hier ins Archiv schaue, ergeben sich wieder andere Meinungen. Aber wie gesagt…danke, für alle Antworten.

Gruß
Rudi

Und wenn ich hier ins Archiv schaue, ergeben sich wieder
andere Meinungen.

du suchst also ein forum, in dem auf jede frage nur eine antwort gegeben wird?
und was, wenn es dann mal eine falsche ist?