öffentliche Veranstaltung im Wohngebiet

Guten Tag,

weiß jemand vielleicht ob man es hin nehmen muß wenn ein Verein oder ähnliches eine Veranstaltung übers ganze WE plant und das direkt neben ein Mehrfamilienhaus (ca. 10 Meter vom Schlafzimmer Fenster). Also ich meine damit, wenn es jetzt die ganze Nacht dauern soll, was auch schon angekündigt wurde und es wurde auch schon angekündigt das sie sehr laut werden.

Achso und das alles bei ein Wohngebiet oder Misch-Wohngebiet. Wenn das wichtig ist.

Hallo,

eine solche Veranstaltung muss genehmigt sein. Wer genehmigt und auf welcher rechtlichen Grundlage ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Du müsstest also mal angeben, wo das stattfindet.

LG Petra

Hi
in einem reinen Wohngebiet dürfte die Veranstaltung unzulässig sein. In einem allgemeinen WG… weiss ich leider nicht.
Grds. muss man gar nichts hinnehmen - es ist ja geradezu zum Volkssport geworden, gegen alles und jeden zu klagen - und die Gerichte spielen da auch noch mit.
Ich kenne einen Fall, da ist jemand in ein Haus neben dem Kirmesplatz gezogen und… die Kirmes gibt es nicht mehr.

Persönlich würde ich mich fragen, ob mich die eine Veranstaltung sooooo stört, insbesondere, wenn der Veranstalter ein Verein ist und keine kommerziellen Zwecke verfolgt.

Hier im Ort hat gerade erst die Feuerwehr ein großes Fest gefeiert - da war drei Tage die Hauptverkehrsstraße gesperrt und von Sperrstunde oder so war auch nicht viel zu merken.
Die Nachbarschaft hat da ausnahmsweise mal bei geschlossenem Fenster geschlafen und die alten Leute sind über das WE zu ihren Kindern gefahren.
Mit ein bischen Wohlwollen geht alles.

Gruß
HaWeThie

Also in meinen Beispiel ist die Veranstaltung Direkt neben dem Haus, so daß du auf das Zelt spucken kannst. Und es gibt ja Leute (leider), die auch am WE arbeiten müssen und früh raus müssen und wenn man kein Urlaub bekommt muß man halt da bleiben. Diese Veranstaltung plant ja auch eine Disco ab 20 Uhr und diese wird bestimmt nicht um 22 Uhr zuende sein.

Also wenn dies nicht stört.

Ich gehe mal von aus, das wenn es mit genehmigung funktioniert dann haben die auch eine geholt. Aber kann man da nicht irgendwie verlangen z.b. das um 24 Uhr schluß ist, oder so.

Also mein Fallbeispiel ist im Bundesland Hessen

Hallo,

geh mal nicht davon aus, dass das unbedingt genehmigt sein muss :wink:

Nach 24 Uhr darf eigentlich in einem Wohngebiet nicht so ohne weiteres. Zwar gibt es für seltene Ereignisse Ausnahmen, aber auch die müsse im Verhältnis stehen.

Wo du dich erkundigen kannst steht hier:

http://www.hmuelv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=d…

Du müsstest mal beim zuständigen Bauamt nachfragen, in welcher Gebietsform ihr wohnt. Dann kannst du dir aus den einschlägigen Regelwerken das rausholen. Besonders geschützt ist die Zeit ab 22 Uhr.

LG Petra