Hi
in einem reinen Wohngebiet dürfte die Veranstaltung unzulässig sein. In einem allgemeinen WG… weiss ich leider nicht.
Grds. muss man gar nichts hinnehmen - es ist ja geradezu zum Volkssport geworden, gegen alles und jeden zu klagen - und die Gerichte spielen da auch noch mit.
Ich kenne einen Fall, da ist jemand in ein Haus neben dem Kirmesplatz gezogen und… die Kirmes gibt es nicht mehr.
Persönlich würde ich mich fragen, ob mich die eine Veranstaltung sooooo stört, insbesondere, wenn der Veranstalter ein Verein ist und keine kommerziellen Zwecke verfolgt.
Hier im Ort hat gerade erst die Feuerwehr ein großes Fest gefeiert - da war drei Tage die Hauptverkehrsstraße gesperrt und von Sperrstunde oder so war auch nicht viel zu merken.
Die Nachbarschaft hat da ausnahmsweise mal bei geschlossenem Fenster geschlafen und die alten Leute sind über das WE zu ihren Kindern gefahren.
Mit ein bischen Wohlwollen geht alles.
Gruß
HaWeThie