Die Frage, ob Krankheit ein Kündigungsgrund ist, kann niemals pauschal beantwortet werden. Sowohl für häufige Kurzerkrankungen als auch für die eine, langandauernde Erkrankung als die arbeitsgerichtliche Entsprechung feste Grundsätze entwickelt, die im Einzelfall zu beachten sind. Insbesondere muß in jedem Fall eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Voraussetzung für eine solche Interessenabwägung ist aber immer, daß der (auf Deine Frage) Antwortende sämtliche tatsächlichen, betrieblichen und persönlichen Umstände kennt, um diese in die Interessenabwägung miteinzubeziehen. Diese Umstände können jedoch niemals an dieser Stelle ausführlich genug behandelt werden.
Grundsätzlich kann Krankheit ein Kündigungsgrund sein. Allein der Umstand, daß Krankheit als Kündigungsgrund nicht zu den verhaltensbedingten, sondern personenbedingten Kündigungsgründen gehört, sagt bereits aus, daß in aller Regel derjenige, der wegen Krankheit kündigen möchte, eine hohe Hürde nehmen muß.
Mein Rat: zum Fachmann gehen (Rechtsanwalt, Vertreter der Gewerkschaft oder Vertreter des Arbeitgeberverbandes).
Gruß
Uli.