öffters krank nun kündigung ist das rechtens

ein mittarbeiter von mier ist öffters krankgeschrieben.

durchschnittlich 6-10 tage pro monat. ich benötige für ihn ersatzpersonal und habe auch schon umsatzeinbußen.eine besserung ist nicht zu erwarten.er ist seit 4 jahren bei mier beschäftigt.

frage : ist dies alleine ein kündigungsgrund ?

mein betrieb hat 15 mittarbeiter.

uwe

Hallo Uwe,

sowohl häufige kurze Krankheiten als auch eine schlechte Prognose sind durchaus Gründe für eine ordentliche Kündigung.

Die wichtigsten Infos findest Du z. B. hier: http://www.kanzlei-lochmueller.de/rechtsprechung/kra… zusammengefaßt.

Beste Grüße

Tessa

Die Frage, ob Krankheit ein Kündigungsgrund ist, kann niemals pauschal beantwortet werden. Sowohl für häufige Kurzerkrankungen als auch für die eine, langandauernde Erkrankung als die arbeitsgerichtliche Entsprechung feste Grundsätze entwickelt, die im Einzelfall zu beachten sind. Insbesondere muß in jedem Fall eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Voraussetzung für eine solche Interessenabwägung ist aber immer, daß der (auf Deine Frage) Antwortende sämtliche tatsächlichen, betrieblichen und persönlichen Umstände kennt, um diese in die Interessenabwägung miteinzubeziehen. Diese Umstände können jedoch niemals an dieser Stelle ausführlich genug behandelt werden.

Grundsätzlich kann Krankheit ein Kündigungsgrund sein. Allein der Umstand, daß Krankheit als Kündigungsgrund nicht zu den verhaltensbedingten, sondern personenbedingten Kündigungsgründen gehört, sagt bereits aus, daß in aller Regel derjenige, der wegen Krankheit kündigen möchte, eine hohe Hürde nehmen muß.

Mein Rat: zum Fachmann gehen (Rechtsanwalt, Vertreter der Gewerkschaft oder Vertreter des Arbeitgeberverbandes).

Gruß

Uli.

Grundsätzlich JA - aber…
Hi!

Wie meine Vorredner schon gesagt haben, kann Krankheit unter gewissen Voraussetzungen als Kündigungsgrund ausreichend sein!

ABER: Da es dort einige Dinge zu beachten gilt, kann ich Dir nur dringend dazu raten, einen guten Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Wenn Der Mitarbeiter nicht mehr tragbar ist, sollte es günstiger sein, ein paar hundert Euro für den Anwalt auszugeben, als mit einer schlechten Kündigung auf einem noch schlechteren Mitarbeiter sitzen zu bleiben!

Grüße
guido

Hallo Uwe,

warum schaltest Du nicht über seine Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenkasse ein und lässt klären, ob diese Krankentage überhaupt gerechtfertigt sind?
Ich als Arbeitgeber würde sowas nicht einfach hinnehmen.
Oder rede mit ihm mal, ob er es auf eine Kündigung anlegt, dann könnt Ihr euch ja einigen.
Hat er eventuell Schwarzarbeit als Nebenverdienst, stinkt förmlich danach?

Wenn Du kündigst und der Arbeitnehmer geht vors Arbeitsgericht, kannst Du nach dem Münchener Modell folgendes an Abfindungen als Zahlungen an den Arbeitnehmer eventuell erwarten:
Für jedes zugehörige Betriebsjahr sind in der Regel 1/2 Monatsgehalt als Abfindung zu zahlen, was aber noch verhandelbar ist.

Gruss

Gerd

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Hallo Uwe,

eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, wenn sich die Krankheit störend auf das Arbeitsverhältnis auswirkt und die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigt werden.

Bedingungen laut Rechtsprechung:
Die Arbeitsunfähigkeit = Krankheit muß bestehen; eine negative Gesundheitsprognose ist zu stellen; zu erwartende Fehlzeiten müssen zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Belange führen; die wirtschaftliche und betriebliche Beeinträchtigung ist dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten. Dabei müssen auf Arbeitnehmerseite das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Ursache der Erkrankung, die Dauer des ungestörten Verlaufes des Arbeitsverhältnisses und die Fehlquoten vergleichbarer Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Auf Arbeitgeberseite ist die Größe des Betriebes zu beachten. Vor der Beendigungskündigung muß geprüft werden, ob der/die MitarbeiterIn auf einem freien gleichwertigen oder freien geringer bewerteten Arbeitsplatz eingesetzt werden kann.

Nichtsdestotrotz verbleibt dem Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozeß nach wie vor insbesondere durch die Interessensabwägung ein großer Ermessensspielraum.

Ist er aber aus unterschiedlichen Gründen krank und es besteht eine positive Gesundheitsprognose,hast Du i.d.R. schlechte Karten.

Gruß
Karl-Heinz

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