Hallo Experten,
angenommen jemand richtet sich einen Account bei einem Internet-Free-Maildienst ein. Er klickt zunächst auf „kostenlos registrieren“.
Nun folgen eine Anzahl an Bildschirmen, die er auszufüllen hat. Irgendwo dazwischen wird er gefragt, ob er nicht doch ein kostenpflichtiges Angebot nutzen will. Hier klickt der User auf ‚ja‘ ohne sich über die Konsequenzen bewußt zu sein.
Da der User mit dem Account nicht zufrieden ist wird er nicht weiter genutzt und die Mahnungen wg. unbezahlter Rechnungen gehen nur per e-mail ein.
-
Frage: Ist es rechtens irgendwo in einer Folge von Screens so ein kostenpflichtiges Angebot zu ‚verstecken‘ obwohl anfangs eindeutig auf „kostenlos registrieren“ geklickt wurde?
-
Frage: Ist es zulässig, Mahnungen nur per e-mail zu versenden? Gelten diese als zugegangen?
Danke im Voraus
Gruss
Steffen