Online-Vertragsabschluss bei Freemailer

Hallo Experten,

angenommen jemand richtet sich einen Account bei einem Internet-Free-Maildienst ein. Er klickt zunächst auf „kostenlos registrieren“.
Nun folgen eine Anzahl an Bildschirmen, die er auszufüllen hat. Irgendwo dazwischen wird er gefragt, ob er nicht doch ein kostenpflichtiges Angebot nutzen will. Hier klickt der User auf ‚ja‘ ohne sich über die Konsequenzen bewußt zu sein.
Da der User mit dem Account nicht zufrieden ist wird er nicht weiter genutzt und die Mahnungen wg. unbezahlter Rechnungen gehen nur per e-mail ein.

  1. Frage: Ist es rechtens irgendwo in einer Folge von Screens so ein kostenpflichtiges Angebot zu ‚verstecken‘ obwohl anfangs eindeutig auf „kostenlos registrieren“ geklickt wurde?

  2. Frage: Ist es zulässig, Mahnungen nur per e-mail zu versenden? Gelten diese als zugegangen?

Danke im Voraus
Gruss
Steffen

Hi Steffen,

  1. Frage: Ist es rechtens irgendwo in einer Folge von Screens
    so ein kostenpflichtiges Angebot zu ‚verstecken‘ obwohl
    anfangs eindeutig auf „kostenlos registrieren“ geklickt wurde?

Hier kommt es auf die objektive Wahrnehmung an.
Die feine Art ist es sicherlich nicht, da gebe ich Dir recht.
Und ganz im Ernst: Die Registrierung war ja wohl kostenlos - bloss die Nutzung soll was kosten. :wink:

  1. Frage: Ist es zulässig, Mahnungen nur per e-mail zu
    versenden? Gelten diese als zugegangen?

Zulaessig: Ja.
Zugegangen: Jein, zumindest fehlt die rechtliche Beweisbarkeit.

Da es sich um einen freemailer handelt, wird er wohl kaum die realen (postalischen) Adress-Daten abfragen bzw. sich an diese wenden.

Mein Tipp:
Zukuenftig ERST lesen, DANN klicken.
Dem freemailer per eMail mitteilen, dass man sich wundert, warum die Mahnungen kommen da man doch gleich, als man den Irrtum bemerkt hat, eine mail geschickt denselbigen dargestellt und die Bestellung widerrufen hat. :wink:

Gruss
G

Hi,

danke für die Antwort. Angenommen derjenige schreibt, ihm sei nicht bewußt, daß er überhaupt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat und bittet um Zusendung einer Kopie des unterschriebenen Vertrages …

Hat der Online-Dienst überhaupt die Möglichkeit den Nachweis über einen Vertragsabschluss zu erbringen?

Gruss
Steffen

Hallo Steffen,

Angenommen derjenige schreibt, ihm sei
nicht bewußt, daß er überhaupt einen kostenpflichtigen Vertrag
abgeschlossen hat und bittet um Zusendung einer Kopie des
unterschriebenen Vertrages …

Hat der Online-Dienst überhaupt die Möglichkeit den Nachweis
über einen Vertragsabschluss zu erbringen?

Nach dem, was Du geschrieben hast natürlich nicht. Aber das ist auch
nicht nötig, da nur die wenigsten Verträge die Schriftform
voraussetzen. Clicken kann, wie in dem von Dir geschilderten Fall
ebenso zum Vertragsschluss führen. Und davon, dass das Unternehmen
Möglichkeiten hat, dies auch zu belegen würde ich an Deiner Stelle
einfach mal ausgehen.

Gruß - Jaschiii

danke für die Antwort. Angenommen derjenige schreibt, ihm sei
nicht bewußt, daß er überhaupt einen kostenpflichtigen Vertrag
abgeschlossen hat und bittet um Zusendung einer Kopie des
unterschriebenen Vertrages …

Gute Idee!

Genau das kannst du dann ja auch machen, wenn du dir das nächste Mal Brötchen kaufst. Der Bäcker sagt: Macht einen Euro. Und du: Zeigen Sie mir doch bitte mal den schriftlichen Vertrag.

Levay

Nun folgen eine Anzahl an Bildschirmen, die er auszufüllen
hat. Irgendwo dazwischen wird er gefragt, ob er nicht doch ein
kostenpflichtiges Angebot nutzen will. Hier klickt der User
auf ‚ja‘ ohne sich über die Konsequenzen bewußt zu sein.

Schade. Denn im Gegensatz zu dem, was du hier so darstellst, ist das in aller Regel gar nicht so versteckt. Wenn ich „Ja“ ankreuze, dann überlege ich mir doch, warum ich da jetzt wohl ein „Ja“ ankreuzen soll. Wenn der Anbieter das aber *wirklich* so gut versteckt hat, dann, ja dann ist ja schon fraglich, ob überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde. Nur glaube ich nicht, dass sich diese Frage wirklich stellen wird. Es klingt eher so, als seist du von der Fraktion „Ich klicke mal einfach alles an.“ Musstest du nicht sogar eine Bankverbindung angeben? Selbst wenn nein: LESEN!

Levay

Hallo an dieser Stelle.

  1. Frage: Ist es zulässig, Mahnungen nur per e-mail zu
    versenden? Gelten diese als zugegangen?

Zumindest haben emails vor Gericht Beweiskraft: http://www.lawchannel.de (suche nach vertragsabschluss) -> „-- E-Mail-Korrespondenz hat vor Gericht grundsätzlich Beweiskraft“
(link: http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xx%C2%81rk|%7F…)
Leider habe ich gerade weder den IE noch den Konqueror griffbereit, deswegen auch keine Textpassage des besagten links…

Wenn jemand so nett wäre und mal schaut ob das hier passt ?

mfg M.L.

Zulaessig: Ja.
Zugegangen: Jein, zumindest fehlt die rechtliche
Beweisbarkeit.

Da es sich um einen freemailer handelt, wird er wohl kaum die
realen (postalischen) Adress-Daten abfragen bzw. sich an diese
wenden.

Hallo,

Nun folgen eine Anzahl an Bildschirmen, die er auszufüllen
hat. Irgendwo dazwischen wird er gefragt, ob er nicht doch ein
kostenpflichtiges Angebot nutzen will. Hier klickt der User
auf ‚ja‘ ohne sich über die Konsequenzen bewußt zu sein.

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html

Das mal ohne Rücksicht auf die Beweisproblematik.

Gruß,
Christian

Selbst wenn nein: LESEN!

jaja, das hab ich ja begriffen. Bankverbindung hab ich keine angegeben. Das ärgerliche finde ich halt, daß die ganzen Adressdaten und so unter der Voraussetzung ‚kostenfrei‘ eingegeben werden und dann mit einem Klick alles für ein kostenpflichtiges Angebot verwendet wird.

Gruss
Steffen

Hi,

das heisst also es ist ok, wenn die groß und breit ‚kostenfreies Angebot‘ drüber schreiben und dann irgendwo eine Checkbox (die natürlich standardmäßig auf ‚ja‘ steht) einbauen und einem damit einen Vertrag rausleiern?

Ich hab mir den Anmeldedialog nochmal angeschaut, diese Option scheint jetzt nicht mehr drin zu sein … komisch, komisch
Bisher behauptet nur der Anbieter, daß diese Option bestellt wurde, nachvollziehbar ist es überhaupt nicht mehr.

Gruss
Steffen

Hallo Steffen,

das heisst also es ist ok, wenn die groß und breit
‚kostenfreies Angebot‘ drüber schreiben und dann irgendwo eine
Checkbox (die natürlich standardmäßig auf ‚ja‘ steht) einbauen
und einem damit einen Vertrag rausleiern?

Das kommt immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dazu
kann und möchte ich mich nicht auslassen. Alllerdings: das, was Du
oben schreibst vermittelt einen anderen Eindruck als das
Ausgangsposting. Je nachdem, wie viel Interesse Du an der Sache hast
könntest Du ja einfach mal zum RA gehen und das prüfen und ggf.
regeln lassen. Ich habe meine Mutter vor kurzem zum RA begleitet,
weil GMX einen ziemlich ähnlichen Dummfug abzuziehen versucht hat.

Ich hab mir den Anmeldedialog nochmal angeschaut, diese Option
scheint jetzt nicht mehr drin zu sein … komisch, komisch
Bisher behauptet nur der Anbieter, daß diese Option bestellt
wurde, nachvollziehbar ist es überhaupt nicht mehr.

Also wenn Du Dir nicht mehr sicher bist, ob Du nun aktiv geclickt
hast oder etwas voreingestellt war, versuch´s doch mal mit dumm
stellen: „Entschuldigung, aber ich kann mich nicht erinnern. Seien
Sie doch so freundlich und schicken mir aussagekräftige Belege“ o.ä.
Danach kannst Du immer noch zu einem RA…

Gruß - Jaschiii