@Openmind: Bei welcher Stellebbewerbung braucht man Fotokopie des Perso

Hallo!
Auf ausdrücklichen Wunsch von Openmind soll ich die Frage an ihn hier stellen:

„Bei welcher Stellebbewerbung versendet man Fotokopien seines Personalausweises!“

Gruß
Falke

Das habe ich noch nie irgendwo gelesen und ich beschäftige mich beruflich, als Jobcoach, seit 20 Jahren mit Bewerbungen. Kopien von Führerschein und Fahrerkarte, das ist üblich bei Berufskraftfahrern. Polizeiliche Führungszeugnisse auch, aber ein Personalausweis?!

Sinn würde es erst nach der Einstellung machen z. B. für die Sicherheitsüberprüfung, wenn jemand auf dem Flughafen oder bei DHL arbeiten möchte. Aber selbst da legt man das Original vor und der Arbeitgeber kopiert sich den Ausweis.

Ansonsten kann keinerlei Kopie ein Original ersetzen. Jede Kopie könnte manipuliert sein. 

Ich schreibe immer sehr höflich: … weitere Unterlagen bringe ich gern zum Vorstellungsgespräch mit…

Hallo,

bei keiner, da das Kopieren verboten ist und es nur bei sehr wenigen Fällen ausnahmen gibt.

hth

Info von Openmind hierzu steht noch aus!
Hallo,

bei keiner, da das Kopieren verboten ist und es nur bei sehr
wenigen Fällen ausnahmen gibt.

Über diese Ausnahmen könnte Openmind mal ne Info geben. Der hat doch schließlich das Posting angeregt!!

Gruß
Falke

Solche Ausnahmen wirst du bei einer Bewerbung kaum finden, das sind Reglungen, wie die zum Geldwäschegesetzt, die da passen.

Hallo,

bei keiner, da das Kopieren verboten ist und es nur bei sehr
wenigen Fällen ausnahmen gibt.

Wo steht das?
Gruß

Hallo,

bei keiner, da das Kopieren verboten ist und es nur bei sehr
wenigen Fällen ausnahmen gibt.

Wo steht das?

U.a. im Internet: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-be…

Gruß
Falke

Hallo,

bei keiner, da das Kopieren verboten ist und es nur bei sehr
wenigen Fällen ausnahmen gibt.

Wo steht das?

U.a. im Internet:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-be…

kann ja sein, dass ich zu dumm bin, aber ich habe nirgendwo gefunden, dass man den Ausweis nicht kopieren darf. Kannst Du mir die Stelle mal genauer zeigen? Ich lese da im Gegenteil: "Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, ".
Im weiteren steht da „Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.“ Aber sind sie nun oder sollen sie nur? Und für wen genau gilt das denn?
Gruß

einfach in den „§ 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“ gucken, da findest du die reglung

Hallo,

einfach in den 㤠14 Erhebung und Verwendung personenbezogener
Daten“ gucken, da findest du die reglung

Sorry, aber da steht NICHTS darüber, dass ICH SELBER keine Kopie anfertigen darf. Da steht auch nichts darüber, dass das jemand anders nicht darf. Da steht nur ein Verweis auf die §§18 bis 20, die hier interessant sind. Und da bezieht sich §18 und §19 nur auf den elektronischen Teil, der hier keine Rolle spielt.
Selbstverständlich darf ich selber mit meinen Daten machen, was ich will. Ich darf sie auch dazu verwenden, gemäß §20 meine Identität nachzuweisen. Was der Empfänger mit diesen Daten nicht machen darf, findet man in Abs. 2 und 3. Auch da steht nichts von einen Kopierverbot.
Also, von ‚einfach gucken‘ kann hier immer noch keine Rede sein. Wie geht’s nun weiter? Gibt es ein Gerichtsurteil? Einen verbindlichen Gesetzeskommentar? Oder ist die Lösung doch ganz einfach die, dass man das Ding sehr wohl kopieren darf?
Gruß