Opferentschädigungsgesetz

Hallo!

Ich bin selber Opfer, muß endlich den Antrag stellen, sitze da aber ziemlich hilflos vor und habe auch sonst einige Fragen dazu.

Gibt es hier jemanden, der sich damit auskennt?

Bin ich mit dieser Frage im richtigen Forum?

Empathy

Hi Empathy,

den Antrag mußt du bei dem zuständigen Versorgungsamt stellen. Dort bekommst du beim Ausfüllen der Antragsformulare Hilfe.

Wenn du aber einzelne Fragen hast, dann stell sie hier. Wir werden alle bemüht sein, deine Fragen nach bestem Wissen zu beantworten.

Gruß,
Francesco

Danke Francesco!

Eine Frage ist z.B. daß ich sowohl 1968 als auch 1978 Mißbrauchsopfer wurde, und somit nicht weiß, wie ich den Antrag ausfüllen soll. Ab 76 ist das OEG gültig, soweit ich weiß, aber unter Umständen werden auch Fälle ab 1946, oder so, berücksichtigt. So sagte meine Anwältin dann, ich soll den Antrag halt nur zum Fall von 1978 stellen, aber das wäre weder vollständig, noch würde daraus hervorgehen, wie sehr ich schon frühkindlich beeinträchtigt wurde, ich weiß nur eben nicht wirklich, wie das rechtlich aussieht.

Ich hoffe, es ist in etwa verständlich, was ich sagen wollte, und hoffe sehr auf Antworten.

Liebe Grüße
Empathy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo empathy,

ich selbst habe auch vor kurzem diesen antrag gestellt. der ist wirklich sch***… nicht geeignet für unsere form von „opfersein“.
ich würde dir raten, dich bei dir in der stadt nach einer niederlassung vom weißen ring umzugucken, die helfen einem nämlich nicht nur beim ausfüllen, sondern begleiten dich auch evtl. durch den ganzen krams hindurch. ich hab’s leider erst nach antragstellung erfahren, aber da ich erstmal mit ablehnung des antrages und widerspruchs- und klageverfahren rechne (würde ich an deiner stelle auch, das ist, man könnte sagen, so üblich…), werde ich das dafür auf jeden fall in anspruch nehmen.
außerdem gibt’s eine ganz gute seite hier:
http://www.opferanwalt-online.de/

ich wünsche dir viel glück bei deinem kampf gegen die windmühlen… und wenn du weitere fragen hast oder einfach mal austausch willst, kannst du mich auch gern privat anmailen.

viele grüße,
fabienne

Danke Francesco!

Eine Frage ist z.B. daß ich sowohl 1968 als auch 1978
Mißbrauchsopfer wurde, und somit nicht weiß, wie ich den
Antrag ausfüllen soll. Ab 76 ist das OEG gültig, soweit ich
weiß, aber unter Umständen werden auch Fälle ab 1946, oder so,
berücksichtigt. So sagte meine Anwältin dann, ich soll den
Antrag halt nur zum Fall von 1978 stellen, aber das wäre
weder vollständig, noch würde daraus hervorgehen, wie sehr ich
schon frühkindlich beeinträchtigt wurde, ich weiß nur eben
nicht wirklich, wie das rechtlich aussieht.

Ich hoffe, es ist in etwa verständlich, was ich sagen wollte,
und hoffe sehr auf Antworten.

Liebe Grüße
Empathy