Ordnungswidrigkeit

Hallöchen miteinander,

wie ist denn das eigentlich mit dem Ablauf bei Ordnungswidrigkeiten?

Beispiel:
Zuerst Klebt das Knöllchen an der Windschutzscheibe, dann kam früher die Anhörung, danach der Bußgeldbescheid.
Ist diese Reihenfolge irgendwo zwingend vorgeschrieben, oder nur „Gutwill“ des Ordnungsamtes gewesen.
Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften oder kann das jede Stadt halten wie sie will.
Zum Beispiel Knöllchen und dann gleich den Kostenbescheid.

Grüße
Rebell

Hallo Rebell,

zuerst solltest Du Dich entscheiden:

Für Ordnungswidrigkeiten (ausser §§24 und 24a)gibts kein Bussgeld sondern eine Verwarnung.

Gruss Sebastian

Hallo Rebell,

zuerst solltest Du Dich entscheiden:

Hallo Sebastian,
sei doch nicht so kleinlich, wenn Du doch genau weißt was gefragt wird.

Knöllchen, schriftliche Verwarnung mit Anhörungsbogen und dann der Bußgeldbescheid - anders kenne ich das nicht.
Seit neuestem kommt nach dem Knöllchen direkt ein Kostenbescheid wegen Halterhaftung - ist das rechtens? war doch die Frage.
Gruß rebell

Für Ordnungswidrigkeiten (ausser §§24 und 24a)gibts kein
Bussgeld sondern eine Verwarnung.

Gruss Sebastian

Hallo Rebell,

sei doch nicht so kleinlich, wenn Du doch genau weißt was
gefragt wird.

Ich? Bestimmt nicht. Aber ist ein deutlicher Unterschied.

Knöllchen, schriftliche Verwarnung mit Anhörungsbogen und dann
der Bußgeldbescheid - anders kenne ich das nicht.

Nö. Knöllchen an Windschutzscheibe -> Verwarnungsgeldangebot mit Zahlschein kommt per Post. Aber man kann ja Widerspruch einlegen.

Aber: Selbst wenn man behauptet man war es nicht selbst und man kann den Verantwortlichen nicht nennen zahlt man die Verwaltungskosten.
Siehe auch http://www.mannheim.de/io2/browse/Webseiten/Politik%…

Gruss Sebastian

Ich habe Fälle beobachtet, wo an der Windschutzscheibe eine Tüte klebte mit allem Notwendigen gleich drin: Tatbestand, Anhörungsbogen, Überweisungsschein.
Du bekommst aber in jedem Fall Zeit, darauf zu reagieren. Also die Reihenfolge der Aushändigung sollte doch so kosteneffektiv wie möglich gestaltet werden (Tüte = genial). In welcher Reihenfolge Du sie liest und bearbeitest, bleibt Deine Sache.

bye
Micha

Hallo Rebell (nomen est omen, wie?):

wie ist denn das eigentlich mit dem Ablauf bei
Ordnungswidrigkeiten?
Beispiel:
Zuerst Klebt das Knöllchen an der Windschutzscheibe, dann kam
früher die Anhörung, danach der Bußgeldbescheid.
Ist diese Reihenfolge irgendwo zwingend vorgeschrieben, oder
nur „Gutwill“ des Ordnungsamtes gewesen.

Die Ordnungswidrigkeit kann auch festgestellt werden, ohne dass Du bei Begehung (durch das Knöllchen) davon informiert wurdest. Da heute viele Orndungsbehörden die Verstöße elektronisch erfassen, wird am Fahrzeug oft nur ein Hinweis darauf angebracht, dass eine Owi festgestellt wurde und es dazu demnächst Post gibt. Manche Ordnungsbehörden verzichten auch darauf.

Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften oder kann das jede
Stadt halten wie sie will.

Die Grundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), das Du z.B. hier (http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/index.html) findest. Vorgeschrieben ist nach § 55 OWiG nur die Anhörung des Betroffenen, nicht aber die Information über die Erfassung einer OWi.

Zum Beispiel Knöllchen und dann gleich den Kostenbescheid.

Das geht schon mal gar nicht, denn einen Kostenbescheid kann der Fahrzeughalter nur bekommen, wenn der Verursacher des Verkehrsverstoßes (ggf. der vom Halter abweichende Fahrer eines Pkw) nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist (3 Monate nach Feststellung bei Verkehrs-OWi) ermittelt werden kann. Ansonsten gibt es bei Nichtzahlung nach Anhörung einen Bußgeldbescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann (Folge: Verfahren wird an den Staatsanwalt abgegeben, der es ggf. dem Amtsrichter vorlegt). Gegen den Kostenbescheid kann man Widerspruch einlegen, infolge dessen, nach Zurückweisung des Widerspruchs, der Vorgang an das Verwaltungsgericht zur Entscheidung geht.

Gruß HeinzEric

Hallo HeinzEric,

Danke, diese Information war sehr hilfreich.
Auf der von Dir angegebenen Seite war ich schon gewesen, brauchte aber zur Umsetzung Deine Unterstützung.

Gruß Richard