Hallo,
ich habe einen Strafzettel bekommen, weil ich kurz im Halteverbot mit dem Zusatz ‚Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei‘ gehalten habe.
Ich habe dort gehalten, weil ich meinen Schlüssel im Laden vergessen hatte. Leider kann ich das nicht belegen. Gehalten hatte ich ca. 5 min.
Würdet Ihr mir raten zu zahlen, oder soll ich Widerspruch einlegen gegen den Bescheid
Gruß Rainer