Pachtvorvertrag Landwirtschaftlicherflächen

Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb1 die Aussage gegenüber einem anderen Betrieb2 trief(vor Zeugen): „wenn eine Prüfung ergeben sollte, dass Flächen nicht mehr für die Produktion im eigenen Betrieb benötigt werden, dann könnten diese Flächen von dem anderen Betrieb gepachtet werden“
eignige Zeit später(ca1Jahr) bekommt der 2.Betrieb mit, dass der 1. Betrieb seine Ganzen Flächen vervachten will. Hat der 2. Betrieb einen Anspruch auf die Flächen?
Wie kann man diesen Anspruch durchsetzen?

Hallo,
wenn keine feste Vereinbarung besteht - ich lese „könnte“ - dann gibt es auch keinen Rechtsanspruch.
mfg
PB

Hallo,

wenn die Aussage so im Konjunktiv gemacht wurde wie unten beschrieben, dann hat Betrieb2 keinen Anspruch auf die Flächen. Es wurde ja gesagt „könnten die Flächen…gepachtet werden…“ Das ist kein rechtsverbindlicher Vertrag, zumakl ja auch nicht über Konditionen verhandelt wurde. Und meines Wissens werden mündliche Verträge unter Landwirten mit Handschlag und einem Klaren besiegelt.
Ich denke, dass es da keine Chance gibt, etwas durchzusetzen.

Gruß,

twilight666

Hallo,

hier ist zunächst zu prüfen, ob eine Anspruchsgrundlage vorhanden ist. In der Regel ist dies ein Vertrag. Hier kann man sich lediglich auf eine Aussage berufen, die alleine als Anspruchsgrundlage wohl nicht ausreichen wird.

Hallo huck,

es gibt mündliche und schriftliche Landpachtverträge.
So wie du den Fall beschreibst, ist die Aussage von Betrieb 1 höchstens mal ne Absichtserklärung und noch lange kein Pachtvertrag.
Ein Zwang, die Flächen an Betrieb 2 zu verpachten, besteht meiner Meinung nach nicht. Wenn überhaupt, allenfalls eine moralische Verpflichtung, die aber auf keinen Fall einklagbar ist.
Du schreibst, Betrieb 1 hat sich geäußert, daß er seine Flächen an EINEN landw. Betrieb verpachten will. Das bedeutet nicht, daß er die Flächen an Betrieb 2 verpachten muß. Er könnte sein Verprechen genauso einhalten, wenn er sie an irgendeinen anderen Landwirt verpachtet.

Viele Grüße
Dreas

Hi
Da kann ich dir leider nicht gross weiterhelfen, da ich mich nicht mit juristischen Fragen der Landwirtschaft auskenne.
Erfahrungsgemäss, jedoch ohne Garantie, würde ich behaupten, dass es sich bei der mündlichen Aussage von Betrieb1 keineswegs um einen Vertrag handelt, da dieser ja „nur“ gesagt hat, dass diese Flächen im Falle des Nichtgebrauchs an Betrieb2 verpachtet werden könnten. Ein Anspruch besteht daher nicht.