Patenschaft per Notar?

Hallo!

Mein Mann und ich sind Paten der Tochter (2 Jahre) unserer besten Freunde.

Sie ist Amerikanerin, der Mann Iraner, die beiden sind verheiratet. Nun ist die Kleine nicht getauft und wird es auch nicht werden. Aufenthaltsort der beiden ist zur Zeit noch Deutschland, wird aber in Zukunft für einige Jahre die USA sein.

Da wir die Patenschaft sehr ernst nehmen und im Notfall (Tod der Eltern etc.) selbstverständlich das Kind zu uns nehmen wollen, nun folgende Frage: Wie können wir sicherstellen, daß das Kind zu uns kommt, sollte den Eltern etwas passieren und nicht zu einem der Großelternpaare, was die Eltern auf gar keinen Fall möchten? Kann man eine solche Vereinbarung beim Notar hinterlegen, eine Art Testament?

Hallo,

so etwas ähnliches haben wir für unsere Töchter auch gemacht. Es reicht völlig aus, wenn die Eltern dies im Testament festhalten. In der Regel hält sich Jugendgericht an die Bitten der Eltern. Vorsorglich kann das Testatment bei einem Amtsgericht auch zur Aufbewharung gegeben werden.

Einen schönen Tag

Gruß
Achim

Hallo Achim!

Danke für die schnelle Antwort. Wir werden das dann wohl so regeln.

Alles Gute!
Marina