Pauschalangebot mündlich, teilweiße ohne Material

Hallo zusammen,

Wie wäre die Rechtliche Situation wenn ein Pauschalangebot mündlich abgeschlossen wird und das Material teilweiße vom Auftraggeber besorgt wird, nachträglich aber der Handwerker ihm das restliche Material besorgt, der Kunde aber behauptet dass das Material im Pauschalangebot enthalten wäre. Wer wäre hier in der Beweissschuld? Wie würde geurteilt werden wenn der Kunde das Material nicht bezahlen würde?

Hallo
Ein mündliches Pauschalangebot ist im Ernstfall nicht zu beweisen denn da kann jeder etwas behaupten was nicht stimmt . Angebote werden immer schriftlich gestellt denn da hat man was in der Hand .
Viele Grüße  noro

Hallo

Ein mündliches Pauschalangebot ist im Ernstfall nicht zu
beweisen denn da kann jeder etwas behaupten was nicht stimmt .
Angebote werden immer schriftlich gestellt denn da hat man was
in der Hand .

Eine Formvorschrift für Angebote wäre mir nicht bekannt! Und leider erschließt sich mir nicht ganz, was Deine Ausführungen denn nun im diesem konkreten Fall für die Forderung des Handwerkes bedeuten.
Ein „na das hätte man aber vorher besser anders gemacht“ ist ja nur selten eine Antwort auf die hier gestellten Fragen.

Greetz
T.

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