PC Garantie - Wie lange darf eine Reparatur dauern

Hallo,

Mister X hat einen PC bei der Firma XYZ am 12.12.2003 gekauft. Im März 2004 war das Motherboard kaputt. Der PC wurde durch Mister X zur Firma XYZ gebracht. Es dauerte 5 Wochen, bis Mister X den PC wieder abholen konnte.

Am 25.10.2005 hat Mister X wieder ein Problem am DVD-Rom des PC. Wieder wird der PC zur Firma XYZ gebracht. Es wird mündlich versprochen, dass die Reparatur 2 Wochen dauert. Inzwischen ist der 28.11.2005 und Mister X hat den PC noch nicht zurück. Telefonisch wurde Mister X gesagt, es gibt Schwierigkeiten in der Ersatzteilbeschaffung.

Hat Mister X eine Möglichkeit die Reparatur zu beschleunigen, oder das Recht, den Einbau eines neuen DVD-Roms zu verlangen? Gibt es Ansprüche auf Entschädigung, da der PC inzwischen in der Garantie insgesamt 10 Wochen defekt ist und somit nicht nutzbar für Mister X? Verlängert sich der Garantiezeitraum?

Welchen Rat gibt es für Mister X?

Vielen Dank
M. Kohler

leicht off topic
Hallo,

Da meine Frau selber mal in einem PC-Laden gearbeitet hat und ich immer noch gute Kontakte zu ihren Ex-Kollegen habe kann ich nur bestätigen, daß eine Reparaturzeit von 4 Wochen nichts Ungewöhnliches ist.
Dies liegt aber nicht daran, daß der Händler faul ist, sondern eher daran, daß in letzter Zeit immer mehr Zwischenhändler Pleite gehen und es für den Händler nicht einfach ist, in dem Fall die Ersatzteile über den Hersteller zu beziehen. Einige Hersteller sind da sehr kulant, andere verweigern jegliche Garantie, wenn der Händler nicht in der Lage ist, die Rechnungsnummer des Zwischenhändlers (welche auf der Rechnung vom Hersteller stand !!!) vorzulegen.

Gruß
Sticky

Hallo,
wie Du richtig schreibst, handelt es sich beim aktuellen Problem mit dem DVD-Rom um einen Garantiefall. Warum also schaust Du nicht einfach mal in die Garantiebedingungen? Das ist der einzige Ort, an dem Du mehr darüber erfahren kannst, denn diese Garantiedingungen sind nicht gesetzlich allgemein vorherbestimmt, sondern eine Zusatzleistung des Herstellers (oder im Einzelfall des Händlers), die individuell festgelegt werden. Dort steht dann ggf. auch etwas über Reparaturdauer, Austauschgeräte etc.
Eine Garantiezeitverlängerung aufgrund einer Reparatur halte ich allerdings mal für ziemlich unwahrscheinlich.
Gruß
Axel(ianal)