Personalausweis kopieren verboten?

Hallo,
weiter unten wurde behauptet, es wäre verboten, eine Kopie vom Personalausweis anzufertigen. Dabei ging es nicht um eine Kopie der elektronischen Daten im neuen Ausweis, sondern einfach um eine Fotokopie.
Ich habe nirgends finden können, dass das Kopieren verboten wäre. Und andere im Teilthread konnten mir auch nichts derartiges verlinken oder erklären.
Ist das Kopieren also demnach erlaubt oder doch nicht?
Gruß

Auch hallo

es wäre verboten, eine Kopie vom Personalausweis anzufertigen.

Staatliche Einrichtungen dürfen das.
Beim Rest gelten strengere Vorschriften des PAuswG: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/p…
https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/person…

mfg M.L.

Hallo,

Auch hallo

es wäre verboten, eine Kopie vom Personalausweis anzufertigen.

Staatliche Einrichtungen dürfen das.
Beim Rest gelten strengere Vorschriften des PAuswG:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/p…
https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/person…

WOW, wieder was dazugelernt, im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich von Mietern durchaus mal Ausweiskopien bekommen, verlangt habe ich diese nie.

Das werde ich wohl lieber bleiben lassen, danke für den Link.

Gruß

BHShuber

Hallo,
danke für Deine Links, die nur leider nicht wirklich das Thema treffen. Es geht nicht um das speichern oder die elektronische Erfassung, sondern um das reine Kopieren.
Gruß

einfach mal im vielzitierten § 14 PAuswG nachlesen. dann noch den § 3 BDSG ansehen, was unter datenerhebung zu verstehen ist und du hast die antwort…

Hallo,

einfach mal im vielzitierten § 14 PAuswG nachlesen. dann noch
den § 3 BDSG ansehen, was unter datenerhebung zu verstehen ist
und du hast die antwort…

Ok. Ich kann also davon ausgehen, dass das reine Kopieren erlaubt ist, da es vom Datenschutz gar nicht erfasst wird. Wie ich es mir schon gedacht habe.
Gruß

Hallo,

einfach mal im vielzitierten § 14 PAuswG nachlesen. dann noch
den § 3 BDSG ansehen, was unter datenerhebung zu verstehen ist
und du hast die antwort…

ich bin verwirrt, gemeint ist das hier oder nicht?

Zitat:

§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektro- nische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identi- tätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektro- nisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z. B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Demnach ist das kopieren eben nicht erlaubt wenn man nicht zum Kreis der berechtigten gehört?

Gruß

BHShuber

Hallo,

Demnach ist das kopieren eben nicht erlaubt wenn man nicht zum
Kreis der berechtigten gehört?

ist kopieren neuderdings das gleiche wie das elektronische Erfassen und Verarbeiten von Daten?
Gruß

ich glaube, du hast § 14 PAuswG nicht verstanden:

**Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch

  1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
  2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.**

soll heißen; die Erhebung und Verwendung von Daten aus dem Perso ist unzulässig, wenn nicht ein Fall von Nr.1 oder Nr.2 vorliegt.

Liegt kein Fall von Nr.1 oder Nr.2 vor, ist weiter zu fragen, ob überhaupt ein Fall der Datenerhebung oder Datenverwendung vorliegt. Für uns ist beim Kopieren nur die Datenerhebung relevant: liegt beim Kopieren eine Datenerhebung vor ?

Datenerhebung ist gem. § 3 Abs.3 BDSG: Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen.

Daraus folgt: das Kopieren eines fremden Ausweises ist eine Datenerhebung, die unzulässig ist, wenn kein Fall von § 14 Nr.1 oder Nr.2 PAuswG vorliegt. Datenerhebung liegt nicht vor, wenn man seinen eigenen Ausweis kopiert (aber ggf. die Weitergabe der Kopie).

Hallo,

siehe dazu zum B.

http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Aus…

Hallo,

Datenerhebung liegt nicht vor,
wenn man seinen eigenen Ausweis kopiert

Danke.

(aber ggf. die
Weitergabe der Kopie).

Mit meinen Daten darf ich immer noch machen, was ich will, oder? Ich darf sie auch weitergeben an wen ich will, oder? Ich dürfte sie sogar im Internet verbreiten.
Oder was spricht jetzt da wieder dagegen? In welchem Gesetz steht, dass ich meine eigenen Daten nicht weitergeben darf?
Gruß

Danke! (owt)
nix

es sollte langsam angekommen sein, dass der inhaber des personalausweises (= betroffener) nicht von § 14 PAuswG erfasst ist, sondern nur dritte, die vom betroffenen daten erheben… daher wirst du auch kein gesetz finden, in dem es dir als berechtigter explizit verboten ist, deine daten weiterzugeben. natürlich kann aber ein solches handeln der vorbereitung einer straftat dienen (z.b. betrug).

p.s. liegt eine einwilligung des betroffenen vor, bleibt es natürlich bei einer unzulässigen datenerhebung iSd § 14 PAuswG (z.b. bei der vermietung), wenn dessen weitere voraussetzungen erfüllt sind. § 14 PAuswG erfasst nämlich nicht nur die datenerhebung ohne einwilligung.

3 Like

Hallo,
das ist MIR alles klar. Und war es auch schon vorher. Weiter unten hat man mir aber weiszumachen versucht, das Kopieren allein sei schon verboten. Und versucht, mir das auch noch mit Links zu beweisen.
Danke also, dass Du mir genau das bestätigt hast, was ich nur geglaubt, nicht gewusst habe.
Gruß