Personenbeförderung -ja oder nein

Sehr gehrte Damen und Herren,
eine Firma die Waren ( u.a auch nur Dokumete) transportiert dürfte diese auch den Auftraggeber bzw.   Begleitperson/en mit befördern ohne gegen die Personbeförderungsvorschriften zu verstoßen. Oder müsste dafür eine bestimmte Konzesion vorliegen. Eine Antwort wäre sehr hilfreich.

Hallo!

Frage und Beispiel.

Muss ein Umzugsunternehmen für die Mitnahme von Personen etwa einen Beförderungsschein vorweisen wie ein Taxi- oder Busunternehmen ,wenn die Auftraggeber des Umzug im Möbelwagen zur neuen Wohnung mitfahren ?

MfG
duck313

Hallo

Muss ein Umzugsunternehmen für die Mitnahme von Personen etwa
einen Beförderungsschein vorweisen wie ein Taxi- oder
Busunternehmen ,wenn die Auftraggeber des Umzug im Möbelwagen
zur neuen Wohnung mitfahren ?

Nicht das ich es genauer weiss, aber würde dann nicht jeder statt einen Mietwagen zu betreiben einen Kurierdienst aufmachen und einen Pseudo-Briefumschlag als zu lieferndes Dokument im Handschuhfach haben? Ich bezweifle irgendwie, dass ein Kurierdienst der die „Mitfahrgelegenheit“ als Standardfeature anbietet, ohne P-Schein davonkommt.

Grüße,
.L

1 Like

Hallo!

Sicher, wenn man spitzfindig wäre. Vielleicht auch, wenn man für Personenmitnahme extra Geld nimmt.

Aber im Beispiel Möbelspedition ist das Hauptgeschäft der Möbeltransport, die Mitnahme von Personen ist an die Möbel gekoppelt. Es sind deren Besitzer. Eins findet nicht ohne das andere statt. Möbel allein ja, Möbel + zugehörige Personen ja, Personen allein nein.

Im Beispiel Kurierdienst ist das Hauptgeschäft der Dokumententransport. Wenn dazu auch einmal eine Begleitperson des Absenders mitfährt ist das immer noch kein gewerbsmäßiger Personentransport.

Wo man da immer abgrenzen will ?

MfG
duck313

Hallo,

mal abgesehen davon,das bei vielen KEP-Fahrzeugen gar nicht die Möglichkeit besteht,weitere Personen mitzunehmen,wäre das auch ein Unterlaufen des Personen-Beförderungsgesetzes.

Außerdem verbieten die meisten Firmen ohnehin die Mitnahme Betriebsfremder Personen aus Haftungsgründen,denn für die eigenen MA kommt ja die Berufsgenossenschaft auf.

Ein Blick ins Gesetzbuch
Hallo,

bevor noch mehr Leute ihre gefühlte Meinung präsentieren, wäre vielleicht ein Hinweis hilfreich, dass es hierzu eine spezielle Verordnung gibt: Freistellungs-Verordnung. Zudem ist noch § 1 PBefG relevant.

Ich sehe deinen Fall darin nicht abgedeckt. Insofern liegst du mit deiner Vermutung einer Genehmigungspflicht richtig. Dass dies für ein Umzugsunternehmen nicht gilt, wie unten angesprochen wurde, ändert daran nichts. Denn dieser Fall ist explizit als Ausnahme geregelt.

Gruß
Ultra

Hallo Ultra,

§ 1(3) der von Dir verlinkten Verordnung

Zitat: „3. Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, daß für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist.“ Wobei das Entgelt für die Warenbeförderung hierbei nicht ausschlaggebend wäre, sondern schon ein Entgelt für die Personenbeförderung gemeint ist.

Gruß
vdmaster

Hallo vdmaster,

darf ich dich auf § 1 Abs. 1 Satz 2 sowie § 6 PBefG hinweisen? Ich denke, damit konnte ich deinen Einwand entkräften.

Gruß
Ultra

Hi Ultra,

um der Wahrheit die Ehre zu geben: Mein Hirn funktioniert aktuell nur auf 30-40% der möglichen Kapazitäten :frowning:. Ich schlage mich gerade mit einem grippalem Infekt herum und sollte eigentlich im Bett liegen [ist auf Dauer aber rotzelangweilig].

Ehrlich, ich kapiere den Satz nicht, weil er mir nach „Wirtschaftlichkeit“ immer wieder intelektuell entgleitet :wink:.

Gruß
vdmaster

Hallo,

eine Firma die Waren ( u.a auch nur Dokumete) transportiert
dürfte diese auch den Auftraggeber bzw.   Begleitperson/en mit
befördern ohne gegen die Personbeförderungsvorschriften zu
verstoßen. Oder müsste dafür eine bestimmte Konzesion
vorliegen. Eine Antwort wäre sehr hilfreich.

wie oft wird den der Auftraggeber bzw. Begleitperson mitgenommen?

Ist es nur einmalig?

Wird dafür extra Geld verlangt?

Ist damit ein wirtschaftlicher Vorteil verbunden?

Wenn diese Punkte nicht zutreffen, dann kann es eigentlich keine gewerbliche Beförderung sein und damit benötigt man auch keine extra Konzession. Den auf diese Punkte zielt der von Ultra verzinkte § ab.

RS99

Hi!

… ver z inkte

Das ist ja auch mal ein schöner T9-Fehler :smile:

VG
Guido

Ja Danke :wink:

Lesen bevor senden :wink:

RS99

Ist es nur einmalig?

Dann würde der TE wohl nicht fragen.

Wird dafür extra Geld verlangt?

Das ist nicht ausdrücklich erforderlich, siehe § 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG.

Ist damit ein wirtschaftlicher Vorteil verbunden?

Offensichtlich ja. Einige Kunden scheinen speziell eine Nachfrage nach Mitnahme in dem Fahrzeug zu haben. Damit wird die Wirtschaftlichkeit der Kurierfahrten gefördert, denn die Kunden würden wahrscheinlich die Dienstleistung des Unternehmens häufiger nutzen, wenn sie mitgenommen werden.

Insofern ist in der genannten Fallkonstellation ein Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen anzunehmen (§§ 46 ff. PBefG).

Hierfür spricht im Übrigen, dass die Freistellungsverordnung ja explizit bestimmte Fälle freistellt, etwa die Mitnahme im Möbellaster. Das wäre ja nicht notwendig, wenn in diesen Fällen nicht von einem wirtschaftlichen Vorteil auszugehen wäre.

1 Like

Abend,

Ist es nur einmalig?

Dann würde der TE wohl nicht fragen.

das können wir wahrscheinlich nicht ganz beantworten, da die einzigen Teilnehmer an der Diskussion wir sind. Der UP meldet sich überhaupt nicht mehr und gibt auch keine genaueren Angaben.

Und solange wir die nicht haben, wird es immer nur ein Rätselraten bleiben.

Guads Nächtle

RS99