Pfändung von Immobilien

Guten Tag,

nehmen wir an, Person A hat schulden…Bald steht eine Vermögensauskunft vor der Tür.Nun hat Person A aber geerbtm nämlich Eine Wohnung und ein Laden in der Türkei.Person A hat aber  2 geschwister und noch eine Mutter die mit geerbt haben.Person A hat das Erbe nicht ausgeschlagen, da er die Frist versäumt hat.Nun darf man ja die Anteile die Person A hat Pfänden.Meine frage ist, Wenn Peron A die Vermögensauskunft abgegeben hat und der Gläubiger pfänden möchte. Wie ist das Prozedere. Zu mal an den Immobilien Rechte der Geschwistern und der Mutter oben drauf sind.

Da die Immobilie, Wohnung und Laden, sich in der Türkei befindet, unterliegen diese nicht dem deutschen Recht. Der Gläubiger müsste zu erst seinen Titel in türkisches Recht umschreiben lassen, dass kann Monate/Jahre dauern.