pfändungs-überweisungsbeschluss an bank

hi,

die bank eines schuldners soll einen PFÜB zugestellt bekommen.
irgendwann habe ich gelesen, das man auch in die vorhandene kreditlinie reinpfänden kann. wie macht man das der bank klar, das wenn sie kontokorrentvereinbarung von 50.000 euro haben, diese auch beim PFÜB auszunutzen ist.

nicht das der wisch zurückkommt, mit der bemerkung „z.zt. kein guthabensaldo!“ …

im vordruck zum erlass eines pfüb kann ich nix finden hierzu… wie macht man das? oder muss die bank den kreditrahmen nun ausschöpfen? eigentlich ja auch zu ihrem vorteil (zinsen)… !

wer weiss was?

gruss vom

showbee

Moin!
Leitsatz des BGH (BGH IX ZR 34/00):
Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit („offene Kreditlinie“) sind, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar. (gefunden bei: http://www.ra-kotz.de/dispo.htm)
Vielleicht hilfts ja, auf das Urteil zu verweisen?
Nils

klar, aber praktisch wie?
hi nils,

das urteil kenn ich ja, aber es geht nun ein vordruck von uns direkt ans amtsgericht. dieses stellt den PFÜB an die bank weiter. wie teilt man der bank nun gerichtlich mit, das sie gefälligst das urteil auch anwendet?

man kann ja wohl kaum parallel da anrufen und bescheid sagen. auf dem vordruck für das gericht steht auch nix… begleitschreiben?

fragend weiterhin

der showbee

Moin,

nicht das der wisch zurückkommt, mit der bemerkung „z.zt. kein
guthabensaldo!“ …

wenn es nicht gerade eine Feld-, Wald- und Wiesenbank ist, kennen die das Urteil zu dem Thema. Die Gefahr, daß der Beschluß mißachtet wird, würde ich grundsätzlich als gering erachten. Wenn sie doch nicht reagiert, sollte (wie unten erwähnt) ein Verweis auf das Urteil genügen.

im vordruck zum erlass eines pfüb kann ich nix finden
hierzu… wie macht man das? oder muss die bank den
kreditrahmen nun ausschöpfen? eigentlich ja auch zu ihrem
vorteil (zinsen)… !

Wenn ich mich recht entsinne, wird der Pfändung- und Überweisungsbeschluß von einem Gericht erlassen. In dem entsprechenden Beschluß sollte eigentlich auch erwähnt sein, daß sich dieser auch auf freie Kreditlinien bezieht. Ich schaue morgen bei einem aktuellen Beschluß mal nach, ob dazu was drinsteht.

Im übrigen ist ein PFÜB für eine Bank nur nervig. Ans Geld verdienen wird da nun wahrlich nicht gedacht, zumal die Zinsen für die erhöhte Inanspruchnahme des Kredites nicht wirklich wahrscheinlich noch einzutreiben sind.

Gruß
Christian

Hallo nochmal…

das urteil kenn ich ja, aber es geht nun ein vordruck von uns
direkt ans amtsgericht. dieses stellt den PFÜB an die bank
weiter. wie teilt man der bank nun gerichtlich mit, das sie
gefälligst das urteil auch anwendet?

Als Laie sehe ich das so: Der Pfüb muss nach geltendem Recht (ja wie sagt man: ausgeführt?) werden. Die Entscheidung des BGH ist geltendem Recht gleichzusetzen. Die Nichtbeachtung ist also ein Verstoß, gegen den du dann weiter vorgehen müsstest.

man kann ja wohl kaum parallel da anrufen und bescheid sagen.
auf dem vordruck für das gericht steht auch nix…
begleitschreiben?

Denke ich mal. Wenn das aktuellste Formular nichts weiter hergibt… Hält die Bank sich nicht an die aktuelle Rechtsprechung: letzten Endes verklagen.

Aber eh ich mich hier in Dinge verstricke, von denen ich nicht allzu viel weiss… Viel Glück beim Vollstrecken!
Nils

danke…

Viel Glück beim Vollstrecken!

ich denke, ein v-scheck wäre mir lieber gewesen… aber wer nicht will, muss eben mit staatlichen mitteln genötigt werden!

gruss vom

showbee

klaro
hi exc,

wenn es nicht gerade eine Feld-, Wald- und Wiesenbank ist,
kennen die das Urteil zu dem Thema. Die Gefahr, daß der
Beschluß mißachtet wird, würde ich grundsätzlich als gering
erachten. Wenn sie doch nicht reagiert, sollte (wie unten
erwähnt) ein Verweis auf das Urteil genügen.

naja, dorfsparkasse … :wink:
die benehmen sich schonmal wie tölpel im morast!

im übrigen haette ich auch drauf kommen können, dass die bank besser dran tut, dem BGH zu folgen. das ein PFÜB bei der bank nur arbeit und dem schuldner nur ärger macht ist uns/mir bewusst. manche wollen aber nicht anders, obwohl kohle da sein MUSS…

gruss & dank

vom showbee

PFÜB neu
Hi,

ich habe es nachgeschlagen: In den PFÜB, die wir in den letzten 5 Monaten erhalten haben, ist ausdrücklich der Anspruch des Gläubigers auf noch nicht ausgezahlte aber zugesagte Kredite vermerkt.

Wenn die Doofsparkasse nicht zahlt, reicht ein Verweis auf den ihr vorliegenden PFÜB. Da können sie es dann nachlesen.

Gruß
Christian

Moin Christian,

ich habe es nachgeschlagen: In den PFÜB, die wir in den
letzten 5 Monaten erhalten haben, ist ausdrücklich der
Anspruch des Gläubigers auf noch nicht ausgezahlte aber
zugesagte Kredite vermerkt.

Verstehe ich das richtig: es nützt dem Schuldner nichts, seinen Dispo nach eintreffen des Pfüb zu kündigen? Er müsste das schon machen, sobald er ahnt, dass dieser sehr bald kommen könnte?

Nur mal so interessehalber…
Nils

Hi,

Verstehe ich das richtig: es nützt dem Schuldner nichts,
seinen Dispo nach eintreffen des Pfüb zu kündigen? Er müsste
das schon machen, sobald er ahnt, dass dieser sehr bald kommen
könnte?

ja, so sehe ich das. Solange eine Kreditvereinbarung besteht, ist die Bank verpflichtet, die Differenz zwischen Inanspruchnahme und Kredithöhe abzuliefern. Mit Kündigung durch Bank oder Kunde würde die Kreditvereinbarung (solange nichts anderes vorgesehen ist) erlöschen, aber die muß eben vor Eingang des PFÜB ausgesprochen werden.

Gruß
Christian