Verehrte Experten,
die „8 mmm U-Scheiben nach DIN 124“, von denen 50 Stück im Baumarkt ein paar Mark fuffzich kosten, sind ihren Abmessungen nach einem 1-Euro-Stück sehr ähnlich (Durchmesser gleich, und ca. 0,2 mm dünner). Wann darf man eine solche Scheibe als Münzenersatz verwenden und wann nicht?
Ich nehme an, daß das bei einem Schließfach im Schwimmbad kein Problem ist, aber wie ist das, wenn man nicht weiß, ob ein Schließfach die Münze behalten oder zurückgeben wird.
Bei einer Münztoilette darf man es wohl nicht, aber im Notfall?
Normal im Einkaufswagen OK, aber was, wenn man sich dazu verleiten läßt, wegen des geringen Wertes der U-Scheibe den Wagen stehenzulassen, statt ihn ordentlich wieder zurückzustellen?
Ist die Verwendung einer solchen Scheibe trotz der Unähnlichkeit (ohne Prägung und mit 8 mm Loch in der Mitte) u.U. Geldfälschung?
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger