Pflegeakt bei Hausüberschreibung

Meine Mutter besass 2 Häuser , die sie vor 12 Jahren auf die Kinder überschrieben hat . Mein Bruder bekam ein Haus das 1970 erbaut wurde und ich bekam das Elternhaus meines Vaters dass 1886 erbaut wurde und in das mein Mann und ich schon etliche Tausende Mark für Renovierungsarbeiten gesteckt hatten , weil wir es zu dem Zeitpunkt auch bewohnten .
Bei der notariellen Überschreibung wurde vereinbart das mein Bruder mir einen Wertausgleich in Höhe von 10 000,- DM zu zahlen hatte und er sich verpflichtete im Falle einer Pflegebedürftigkeit meiner Mutter , diese zu übernehmen .
Nun ist der Fall leider eingetroffen , meine Mutter ist Stomapatientin und meine Schwägerin teilt mir die Pflege zu .
Mit der Aussage : Schreibe mir auf wann Du arbeiten musst , dann kann ich mich danach richten : und nächste Woche feiert eine Freundin Ihren Geburtstag und dann sind wir für 1 Woche weg . Dann musst Du das und das und das erledigen .
Ich helfe gerne aber ich lasse mich nicht schon wieder vor einen Karren spannen . Zumal in der Wohnung meiner Mutter , die sich im Haus meines Bruders befindet , sehr viele Verbesserungsarbeiten durchgeführt wurden , auf anraten meiner Schwägerin , die alle von meiner Mutter bezahlt wurden .
Selbstverständlich beteilige ich mich bei der Pflege meiner Mutter , aber ich sehe nicht ein das ich die Hauptlast tragen soll . Zumal mein Mann auch krank ist ,Arthrose , Rheuma und 1 Krebsoperation , aber noch nicht pflegebedürftig .
Sehe ich das richtig oder bin ich unfair , wie meine Schwägerin behauptet ?

Ich sehe die Sache ganz easy für Dich: Bestellt doch einen Pflegedienst für die Zeit der Abwesenheit Deiner Schwägerin. Der übernimmt die Pflege und die Kosten übernimmt Dein Bruder. Falls der Pflegeaufwand größer ist: Kurzzeitpflege in einem Seniorenheim. Dein Bruder bezahlt selbstverständlich. Oder einer der beiden muss daheim bleiben. So ist das halt. Bei unsist es auch so.
Frag doch mal bei Pflegedienstgen oderr Heimen nach Lösungsmöglichkeiten an. Man kann nicht nur die Sahne vom Kuchen haben, sag das Deinem Bruder! Pass auf Dich auf!

Daniela

Liebe elsehans,

ich war einige Tage unterwegs und bitte Sie, meine späte Antwort zu entschuldigen. Vorab möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass ich keine anwaltliche oder notarielle Ausbildung habe und daher die rechtlichen Aspekte nicht bis ins Detail kenne und beurteilen kann. Dennoch möchte ich Ihnen gerne auf Ihre Frage nach bestem Wissen und Gewissen antworten:

Wenn ich Sie richtig verstehe, wurde notariell geregelt, dass Ihr Bruder, da er das neuere Haus von Ihrer Mutter überschrieben bekam, verantwortlich wurde, bei ggf. eintretender Pflegebedürftigkeit Ihrer Mutter, die pflegerische Versorgung zu übernehmen/sicherzustellen.
Ist das so korrekt?

Aus meiner Sicht bedeutet das, er kann entweder die Versorgung selbst oder auch mit Hilfe von spezialisierten Dienstleistern (ambulanter Pflegedienst), sofern die Versorgung zu Hause möglich ist, sicherstellen kann. Er trägt die Verantwortung und kann daher wählen.
Ihre Hilfe als Tochter / Schwester ist dabei also eine freiwillige Handlung. Ihre Entscheidung, sowohl, ob Sie helfen, als auch wie viel, was und wann.

Hilfe ist generell nur dann wirkungsvoll für alle Beteiligten, wenn niemand dabei seine eigenen Grenzen überschreitet. Niemand kann mehr geben, als er/sie hat.
Wenn Sie aktuell überfordert sind - und dabei ist unerheblich, aus welchem Grund - dann würde ich Ihnen empfehlen, für sich selbst zu definieren, was und wie viel sie einbringen können und wollen.
Wenn Sie das dann Ihrem Bruder und Ihrer Schwägerin entsprechend kommunizieren, müsste es doch ein gemeinsamer Weg zu finden sein.

Inwiefern Sie unfair sein sollen, was Ihre Schwägerin empfindet, kann ich aus Ihren Zeilen nicht nachvollziehen. Was meint Sie damit genau? Erwartet Sie mehr von Ihnen, als Sie einbringen?

Noch mal: Es ist Ihre Entscheidung und nur Sie alleine können einschätzen, wieviel Pflege Sie für Ihre Mutter, als Tochter, auch unabhängig von notariellen Regelungen, leisten können und wollen.

Es ist ganz normal, dass es im Falle eines pflegebedürftigen Eltern- oder Familienmitgliedes innerhalb der Familie erst einmal zu organisatorischen Umstellungen und auch zu individuellen emotionalen Schwierigkeiten kommt. Einzig Klarheit für sich selbst und eine offene Kommunikation über die eigenen Bedürfnisse und Möglichkeiten bringt eine für alle tragbare und förderliche Lösung.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie mit Ihrem Bruder und Ihrer Schwägerin einen guten gemeinsamen Weg finden, der auch Ihrer Mutter, trotz Pflegebedürftigkeit, ein weiterhin gutes Leben ermöglicht.

Herzliche Grüße
Michael Eller

Ist es richtig, dass damit

Meine Mutter besass 2 Häuser , die sie vor 12 Jahren auf die

Kinder überschrieben hat . Mein Bruder bekam ein Haus das 1970
erbaut wurde und ich bekam das Elternhaus meines Vaters dass
1886 erbaut wurde und in das mein Mann und ich schon etliche
Tausende Mark für Renovierungsarbeiten gesteckt hatten , weil
wir es zu dem Zeitpunkt auch bewohnten .
Bei der notariellen Überschreibung wurde vereinbart das mein
Bruder mir einen Wertausgleich in Höhe von 10 000,- DM zu
zahlen hatte und er sich verpflichtete im Falle einer
Pflegebedürftigkeit meiner Mutter , diese zu übernehmen .
Nun ist der Fall leider eingetroffen , meine Mutter ist
Stomapatientin und meine Schwägerin teilt mir die Pflege zu .
Mit der Aussage : Schreibe mir auf wann Du arbeiten musst ,
dann kann ich mich danach richten : und nächste Woche feiert
eine Freundin Ihren Geburtstag und dann sind wir für 1 Woche
weg . Dann musst Du das und das und das erledigen .
Ich helfe gerne aber ich lasse mich nicht schon wieder vor
einen Karren spannen . Zumal in der Wohnung meiner Mutter ,
die sich im Haus meines Bruders befindet , sehr viele
Verbesserungsarbeiten durchgeführt wurden , auf anraten meiner
Schwägerin , die alle von meiner Mutter bezahlt wurden .
Selbstverständlich beteilige ich mich bei der Pflege meiner
Mutter , aber ich sehe nicht ein das ich die Hauptlast tragen
soll . Zumal mein Mann auch krank ist ,Arthrose , Rheuma und 1
Krebsoperation , aber noch nicht pflegebedürftig .
Sehe ich das richtig oder bin ich unfair , wie meine
Schwägerin behauptet ?

Hallo Herr eller ! Vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort .
Leider hat sich zwischenzeitlich die Situation zugespitzt und eine Kommunikation zwischen meinem Bruder / meiner Schägerin findet nicht mehr statt weil ich es gewagt habe mich den Plänen meiner Schwägerin zu widersetzen , mein Bruder hat nicht wirklich viel zu sagen .
Nach Ihren Plänen hatte ich den grössten Teil der Pflege zu übernehmen uns sie sprang nur ein wenn ich durch meine Arbeit verhindert war . Dafür wollte sie dann das beantragte Pflegegeld als Aufwandsentschädigung ( Benzinkosten , weil sie ja eventuell zwischen Ihrer Arbeit nach Hause müsste ) kassieren .
Da ich natürlich gerne für meine Mutter da bin um ihr zu helfen und sie zu unterstützen das sie sich wieder gut erholt und in ihr normales Leben zurück findet , waren mir diese Pläne allerdings doch etwas suspekt , zumal mein Mann , er ist seit seinem 47. Lebensjahr Rentner , auf Grund von Arthrose und kann an manchen Tagen kaum oder gar nicht gehen , hat noch Rheuma dazu bekommen und wiegt auf Grund einer Krebsoperation im letzten Jahr gerade einmal etwas über 50 kg , auch meine Hilfe braucht .
Ich bin nun mit meiner Mutter , soweit es meine Zeit zuliess , jeden Tag ein bischen gelaufen , habe ihr Essen nach Wunsch gekocht , habe mich mit ihr unterhalten und ihr ihre Wünsche erfüllt . Denn natürlich plagt mich irgentwie auch ein schlechtes Gewissen meiner Mutter gegenüber , aber ich kann nicht einsehen das schon wieder ich für ALLES herhalten soll und meine Schwägerin , für die ich nur existent bin , wenn sie mich braucht , sonst bin ich nicht gut genug
weil unsere finanzielle Situation nicht gerade rosig ist und wir bei ihren Spirenzchen nicht mitmachen , wieder mal nur abkassiert .
Ich glaube an dieser angespannten Situation habe ich noch lange zu knabbern , obwohl sie ja rechtlich eindeutig ist .
Mit freundlichen Grüssen
Karin Görgens

Hallo Frau Görgens,

es tut mir leid zu lesen, dass es jetzt gerade noch etwas schieriger geworden ist. Aber nichts ist von Dauer - auch Konflikte nicht :smile:

Und einen Vorteil können Sie für sich nutzen: Die Situation für Sie selbst klären, aufzuräumen und bereinigen. Sobald Sie mit sich, Ihrem Mann und Ihrem Leben klar sind und genau wissen, was Ihnen gut tut, was gebracuht wird und was SIe gerne bereit sind, für Ihre Mutter zu tun - vollkommen unabhängig davon, was Ihr Bruder oder Ihre Schwägerin sich vorstellen - wird es Ihnen besser gehen. Und Sie werden umso besser in der Lage sein, wenn es zu einem nöchsten Gespräch kommt, Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten der Hilfe wertungsfrei darzustellen. Ob Ihr Bruder oder Ihre Schwägerin dies dann annehmen können, liegt nicht in ihrem Einflussbereich. Aber primär muss es Ihnen für Sie selbst gut gehen!

Ich wünsche Ihnen ALLES GUTE!

Michael Eller

Liebe Else Hans,

ich sehe in Ihrer Frage eher eine „moralische“ als eine rein rechtliche Angelegenheit. Wenn diese Dinge notariell festgelegt wurden, muss sich Ihr Bruder auch daran halten. Ich denke es ist schwer Ihnen zur Konsequenz Ihrem Bruder gegenüber zu raten, da Sie ja nicht zu Lasten Ihrer Mutter gehen soll bzw.man ja auch bis zum gewissen Grad gerne hilft.

Vielleicht können Sie dieses Problem mal bei Ihrem Bruder offen ansprechen. Am besten ohne Anwesenheit seiner Frau, die ja eher zu versuchen scheint Ihnen ein schlechtes Gewissen zu machen und evtl auch auszunützen.

Ich wünsche Ihnen dass Sie eine für alle Beteiligten gute Lösung finden.

Alles Gute!

Kristin (Rosenrot)