Pflegefall, mein Haus?

Hallo an alle,
ich mache mir Gedanken über ein Problem.
Mal angenommen mein Vater (72), keine großen Ersparnisse, würde zu einem Pflegefall und müßte in ein Heim. Da müßte ich doch für die Kosten aufkommen. Mein Vater hat mir vor 5 Jahren unser Haus überschrieben.
Frage: Muß ich das Haus verkaufen und von dem Erlös die Kosten bezahlen? Und selber zu Miete wohnen.
Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Meine Frau ist an einer unheilbaren Krankheit (MS) erkrankt.
Nun habe ich gehört wenn ich das Haus 10 Jahre hätte bräuchte ich nicht zu zahlen. Ist das richtig?
Kann ich das Haus auf meinen Sohn (8 Jahre) überschreiben?

Es ist bestimmt nicht ganz leicht meine Fragen zu beantworten, aber vielleicht findet sich doch jemand.
Besten Dank im voraus.

Meiky

Der Schenker kann bei Verarmung - z.B. wenn er nicht die Pflegekosten bezahlen kann - Schenkungen widerrufen, und zwar binnen 10 Jahren. Das Sozialamt würde daher vermutlich nicht einspringen bzw. im Gegenzug aber den Anspruch auf Rückübertragung auf sich überleiten und geltend machen.

Stimmt, aber…
das Haus ist, wenn Verwandte drin wohnen trotzdem geschützt. Also auch wenn die Schenkung rückgängig gemacht würde (was ich durchaus für möglich halte), kann das Sozialamt Euch nicht einfach rausschmeißen. Was passieren kann, ist, daß das Sozialamt eine sog. „Sicherungshypothek“ im Grundbuch verlangt. Das heißt dann, laienhaft ausgedrückt, wenn das Haus verkauft, verschenkt, vererbt oder versteigert wird, verlangt das Sozialamt den Erlös oder einen Teil daraus.
Ich bin in solche Geschichten als rechtl. Betreuerin immer wieder involviert. Wenn Du weitere Infos brauchst, mail mich an. Übrigens gibt auch das Sozialamt Infos über genaue Vermögensgrenzen oder Höhe des geschützen Vermögens.
Grüße! Christine

Nun habe ich gehört wenn ich das Haus 10 Jahre hätte bräuchte
ich nicht zu zahlen. Ist das richtig?

Nach 10 Jahren kann eine Schenkung nicht mehr widerrufen werden. Allerdings müsstest du auch mit deinem Einkommen, also nicht nur mit deinem Vermögen, für den Pflegeplatz aufkommen. Natürlich nur, wenn du leistungsfähig bist, das würde natürlich dann ausgerechnet werden, und die Freibeträge sind da bestimmt ziemlich hoch.

Kann ich das Haus auf meinen Sohn (8 Jahre) überschreiben?

Das geht nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Falls Belastungen auf dem Haus sind, würde das Vormundschaftsgericht nicht zustimmen.

Gruß,
Delia