Hallo,
eine Frage:
Ein Pflegebeürftiger hat eine verwandte Betreuung. Dieser erhält die Rechnungen für die Pflegekosten. Jedoch werden diese nicht bezahlt. Man schreibt nun Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Wenn nun der Pflegebedürftige stirbt, muss man dann von vorn beginnen mit Zahlungserinnerung etc.?
Oder kann gleich ein Mahnbescheid ausgestellt werden? In dem Fall an die Verwandte direkt, die auch erbbrechtigt ist?
Viele Grüße
Chipsss