Pflegekosten Mahnungen zwei Mal an Pflegebedürftige und dann Verwandte?

Hallo,

eine Frage:
Ein Pflegebeürftiger hat eine verwandte Betreuung. Dieser erhält die Rechnungen für die Pflegekosten. Jedoch werden diese nicht bezahlt. Man schreibt nun Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Wenn nun der Pflegebedürftige stirbt, muss man dann von vorn beginnen mit Zahlungserinnerung etc.?

Oder kann gleich ein Mahnbescheid ausgestellt werden? In dem Fall an die Verwandte direkt, die auch erbbrechtigt ist?

Viele Grüße

Chipsss

Servus,

wer die Bezahlung schuldet, hängt davon ab, wer die Leistungen beauftragt hat / mit wem ein Vertrag über die Leistungen besteht.

Das gerichtliche Mahnverfahren gegen jemanden, der die Bezahlung nicht schuldet, geht ins Leere.

Ein Erbe fällt nicht vor dem Tod des Erblassers an.

Warum so viele Mahnungen, wenn Verzug schon lange gegeben ist? Es geht nur drum zu entscheiden, ob ein gerichtliches Mahnverfahren durchgezogen werden soll, oder ob dessen Kosten voraussichtlich nicht durch beim Zahlungspflichtigen vorhandenes Vermögen gedeckt sind.

Schöne Grüße

MM