Pflicht zur Nacherfüllung

Folgender Musterfall stelle ich zur Diskussion:

  • Holger Hundekot verkauft Drucker/Fax/Scanner-Kombi über ebay. Gerät ist 7 - 8 Jahre Alt.

Kaufpreis (2,50 EUR zzgl. Versand) wird gezahlt - Ware wird versendet.

Der Käufer stellt einen Mangel fest (2 Plastik-Scharniere zum Klappen des Deckels gebrochen) und reklamiert diese als defekt. Anderer Mangel wird nicht reklamiert.

Nachdem die Scharniere ca. 5 EUR kosten, weist der Verkäufer den Anspruch zurück aufrund unverhältnismäßigkeit.

Daraufhin erhält der Verkäufer eine schriftliche Fristsetzung von 1 Woche zur Nacherfüllung (Lieferung einer mängelfreien Ware).

Jetzt die Frage: Was kann Holger tun?
Er hat im Internet recherchiert und hat folgendes gefunden.

  • §442 BGB Nacherfüllung nur, wenn arglistig verschwiegen oder Garantie übernommen (wußte von den gebrochenen Scharnieren nichts)
  • § 439 Nacherfüllung -> bei unverhältnismäßigen Kosten nur die andere Art der Nacherfüllung (sprich Nachbesserung / Austausch der Scharniere)
  • zu kurze Frist - da die Beschaffung der Ersatzteile lt. Internet 2 - 3 Wochen dauert ist die gesetzte Frist zu kurz. Damit wird eine objektiv angemessene Frist bewirkt.

Was ist jetzt von Holger Hundekot anwendbar - und gegen die Forderungen des Käufers gegen zu bringen? Was gibt es sonst noch?

Danke für Euer Statement.

Folgender Musterfall stelle ich zur Diskussion:

  • Holger Hundekot verkauft Drucker/Fax/Scanner-Kombi über
    ebay. Gerät ist 7 - 8 Jahre Alt.

Gerade bei älteren Gegenständen muss man sich fragen, ob jede Beschädigung einen Mangel darstellt.

§ 434 BGB bestimmt nämlich:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.