Folgender Musterfall stelle ich zur Diskussion:
- Holger Hundekot verkauft Drucker/Fax/Scanner-Kombi über ebay. Gerät ist 7 - 8 Jahre Alt.
Kaufpreis (2,50 EUR zzgl. Versand) wird gezahlt - Ware wird versendet.
Der Käufer stellt einen Mangel fest (2 Plastik-Scharniere zum Klappen des Deckels gebrochen) und reklamiert diese als defekt. Anderer Mangel wird nicht reklamiert.
Nachdem die Scharniere ca. 5 EUR kosten, weist der Verkäufer den Anspruch zurück aufrund unverhältnismäßigkeit.
Daraufhin erhält der Verkäufer eine schriftliche Fristsetzung von 1 Woche zur Nacherfüllung (Lieferung einer mängelfreien Ware).
Jetzt die Frage: Was kann Holger tun?
Er hat im Internet recherchiert und hat folgendes gefunden.
- §442 BGB Nacherfüllung nur, wenn arglistig verschwiegen oder Garantie übernommen (wußte von den gebrochenen Scharnieren nichts)
- § 439 Nacherfüllung -> bei unverhältnismäßigen Kosten nur die andere Art der Nacherfüllung (sprich Nachbesserung / Austausch der Scharniere)
- zu kurze Frist - da die Beschaffung der Ersatzteile lt. Internet 2 - 3 Wochen dauert ist die gesetzte Frist zu kurz. Damit wird eine objektiv angemessene Frist bewirkt.
Was ist jetzt von Holger Hundekot anwendbar - und gegen die Forderungen des Käufers gegen zu bringen? Was gibt es sonst noch?
Danke für Euer Statement.