Pflichtteil der Erben

Hallo,

ein Erblasser und seine Ehefrau haben zwei Söhne, die wiederum verheiratet sind und jeweils zwei Kinder haben. Der Pfichtteil den der Erblasser berücksichtigen muss, sind ein Viertel der Erbschaft und das Wohnrecht für seine Ehefrau und jeweils ein Viertel der Erbschaft für seine beiden Söhne. Über ein Viertel der Erbschaft kann der Erblasser frei verfügen. Was passiert nun aber wenn ein Sohn vor dem Erblasser gestorben ist? Steht nun das Viertel, das dem verstorbenen Sohn zugestanden hätte seiner Frau und seinen beiden Kindern zu, d.h. vom Viertel des Pflichteiles das der verstorbene Sohn bekommen hätte, würde die Ehefrau des verstorbenen Sohnes ein Drittel und die beiden Kinder ebenfalls je ein Drittel bekommen (bzw. je ein Zwölftel von der gesamten Erbschaft? Auf die Verhältniszahlen im ersten Teil der Ausführung (wenn die beiden Söhne noch leben) kommt es nicht so sehr an, vielleicht varieren diese auch von Bundesland zu Bundesland, aber man kann davon ausgehen, dass diese Zahlen im Land des Erblasses als richtig gelten. Die Unsicherheit liegt in dem Teil, wo der Sohn vor dem Erblasser gestorben ist. Ist dieser Teil schlüssig? Es geht immer nur um den Pflichtteil.

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Es ist egal wieviele Kinder da sind, sie erben insgesamt nur ein Viertel solange auch nur eines übrig ist sind es mehrere müssen sie sich das Viertel teilen.
Die Ehefrau die Hälfte
Wolfgang

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Hallo,

wenn wir hier nur von Pflichtteilen reden, so ist es so, dass sich die Pflichtteilsansprüche nach unten hin je Stamm fortsetzen, nicht allerdings nach oben und in Seitenlinien. D.h. der Pflichtteil eines vorverstorbenen Kindes geht auf dessen Nachkommen zu gleichen Teilen über. Eine Auswirkung auf die anderen Pflichtteile besteht nicht.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

wenn wir hier nur von Pflichtteilen reden, so ist es so, dass
sich die Pflichtteilsansprüche nach unten hin je Stamm
fortsetzen, nicht allerdings nach oben und in Seitenlinien.
D.h. der Pflichtteil eines vorverstorbenen Kindes geht auf
dessen Nachkommen zu gleichen Teilen über. Eine Auswirkung auf
die anderen Pflichtteile besteht nicht.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

habe ich richtig verstanden, dass die Frau des verstorbenen Sohnes kein Anspruch auf einen Pflichtteil hat?

Grüße
Martin Unterholzner

Es ist egal wieviele Kinder da sind, sie erben insgesamt nur
ein Viertel solange auch nur eines übrig ist sind es mehrere
müssen sie sich das Viertel teilen.
Die Ehefrau die Hälfte
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

von welchen Teil bekommt die Ehefrau die Hälfte? Wenn der Sohn nur ein Viertel erben würde, kann ja die Ehefrau des verstorbenen Sohnes ja wohl nicht die Hälfte der gesamten Erbmasse erben?

Martin Unterholzner