Hallo wer kann mir sagen wie hoch der Pflichtaneil des ehemannes ist, wenn das paar keine kinder hat.
sie lebten im gesetzlichen güterstand.
im testament ist der ehemann als alleinerbe jedoch nur als vorerbe vorgesehen.
und im testament ist ein testamentsvollstrecker vorgesehen. (weiss nicht ob das wichtig ist)
das testament wurde von ihm abgelehnt.
wie hoch ist nun sein einklagbarer pflichtanteil und bis wann muss er diesen einklagen???
danke