V 26.05.2011
A1 11.07.11
A2 02.08.11
10.07.11
Hi. Eine Person A hatte eine Gerichtsverhandlung Ende Mai 2011. Und wurde dabei von einem Pflichtverteidiger vertreten.
Die Landeskasse SH will nun (über 3 Jahre später) Kosten für den Pflichtverteidiger einfordern. [Siehe Kostenaufstellung unten]
- Geht das so spät überhaupt noch?
- Ist sowas Rechtens?
- Wann verjährt soeine Forderungsfrist? Bzw. Wie lange nach der Verhandlung dürfen (solche) Forderungen geltend gemacht werden?
Informationen:
Nach dem Verfahren gab es mehre Abrechnungen:
Abrechnung 11.07.2011 enthielt Gebühr 1. Instanz ohne Strafbefehl bis 2 Jahre + Auslagen für förmliche Zustellungen und den Hinweis „Eine Nachforderung weiterer Auslagen bleibt vorbehalten.“
Abrechnung vom 02.08.2011: enthielt Sachverständigenvergütung mit dem Vermerk „Nachforderung erst jetzt vorliegender Auslagen.“ Ohne weiteren hinweis auf weitere kosten.
Abrechnung Heute erhalten, mit Datum vom 10.07.2011: (Bewährungszeit bereits seit Ende Mai beendet) kamm die Forderung einer „Entschädigung für den Pflichtverteidiger“