Pfusch eines Profis, nacharbeit? verjährt?

Hallo liebe Gemeinde,
nehmen wir mal an, ein Heizungsprofi hat vor 3 Jahren eine Heizung installiert. Die Heizung läuft eigentlich
so nicht schlecht. Aber der Bauherr hat durch einen Kollegen bemerkt, dass die Heizung laut
Herstellerangaben nicht korrekt angeschlossen ist. Das dürfte sich dann auf die Lebensdauer des Kessels
auswirken. Muss der Heizungsbauer nun Nacharbeit leisten, oder hat da der Bauherr einfach nur pech?

Tach, schau bitte mal, ob die Geschichte nach VOB ausgeführt ist. Falls nicht, hast du günstig, dieweil es sich um eine Bauleistung handelt. Gewährleistung 5 Jahre.

Tach, schau bitte mal, ob die Geschichte nach VOB ausgeführt
ist.

VOB ist doch eine Ausschreibungsgeschichte, oder? Nee, wurde direkt vom Architekten angeheuert.
= Gewährleistung 5 Jahre?!?! Super

Ähm, was passiert, wenn dieser Heizungsbauer derweilen in Rente gegangen ist? Es gibt wohl eine Ablöse.
Muss der dann dafür gerade stehen?

Nee, VOB ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen. 2 jahre Gewährleistung. Andernfalls geht alles streng nach BGB , hier 5 Jahre Gewährleistung.

Wohl eine Ablöse? Wie sieht die aus?

M.

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