Angenommen, jemand geht auf eine mehrjährige Weltreise. Er ist privat krankenversichert und stellt seinen PKV-Tarif für die Zeit des Auslandsaufenthalts auf Anwartschaft um. Für die Zeit der Reise hat er sich mit einer Auslandskrankenversicherung versichert, die jedoch nicht für Deutschland gilt.
Irgendwann im Laufe der Reise möchte der Reisende 2 Monate in Deutschland verbringen. Statt seine PKV davon zu unterrichten und für diese Zeit die volle Beitragshöhe zu zahlen, unterlässt er dies und zahlt weiterhin nur den günstigen Anwartschaftstarif.
Wäre derjenige trotzdem im Krankheitsfall in Deutschland versichert? Es besteht ja Versicherungspflicht, könnte er also unter Hinweis darauf Leistungen von der PKV fordern, wenn er die vollen Beiträge für die Zeit seit seiner Rückkehr nach Deutschland nachzahlen würde?