Hallo,
am 1.1.2003 sind einige Portowerte gesenkt worden.
In den Postfilialen erhält man einen Umschlag und eine Broschüre mit dem Hinweis, der Umschlag mit den umzutauschenden Briefmarken sei mit 1,44 EUR freizumachen. In den Filialen selber werden keine Briefmarken umgetauscht.
Genau wie Geschenkgutscheine und Telefonkarten sind Briefmarken sogenannte Kleine Inhaberpapiere, die in wertmäßig nicht verfallen dürfen, d. h., nach einem Ablauf der Gültigkeit ist der Wert bar auszuzahlen. Die Telekom z. B. wollte Telefonkarten ungültig werden lassen, ohne den Wert zu erstatten. Nach einer Klage der Verbraucherzentralen erging das Urteil, der Wert dürfe nicht verfallen (an dieser Stelle keine Einzelheiten). Seit dem kann man in den T-Punkten den Wert abgelaufener Telefonkarten kostenfrei auf neue übertragen lassen.
Die Schalterkräfte und auch die Post-Hotline argumentieren, man könne die alten Briefmarken ja weiter verwenden, z. B. mit Differenzporto zu höheren Werten kombinieren. Aber wenn man auf absehbare Zeit keine höheren Portowerte braucht?
Was ist denn überhaupt mit Reklamationskosten z. B. bei Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn? Wenn ein Automat auf einer einsamen Station eine falsche Fahrkarte oder gar keine ausgibt, kann man nur in Hauptbahnhöfen Erstattung erhalten. Dazu muss man hin- und zurück fahren. Laut neuem Schuldrecht müssen alle mit der Reklamation eines Kaufes entstehenden Kosten ersetzt werden; also auch bei der Bahn! VRR-Karten von 2002 kann man im Jan. und Febr. 2003 nutzen, bei Zahlung der Differenz 2003 in neue Karten umtauschen oder ganz umtauschen gegen 2,50 EUR Gebühr bar 2003 erstatten lassen.
Liebe Grüße
Black Eddy