Post: Einschreiben nicht zugestellt

Ein Einschreiben ging an den Absender zurück unter dem Vermerk „konnte nicht zugestellt werden“, obwohl der Empfänger niemals vom Postboten aufgesucht wurde und auch keine Benachrichtigung zur Abholung in einer Postagentur im Briefkasten vorfand. Eine Zeugin die ebenfalls im Haus wohnt, kann das bestätigen. Der Inhalt des Einschreibens hatte einen Wert von 36 Euro. Haftet die Post dafür? Wie kann der Empfänger nun vorgehen?

Warum haften, das Einschreiben samt Inhalt sollte doch beim Absender wieder angekommen sein. Kein Verlust = Keine Haftung = keine Versicherungsleistung notwendig.

Einfach mit samt Einschreiben und dem Vermerk zu Post gehen, beschweren, idR stellen die es dann nochmals kostenlos zu (zumindest hört man davon immer wieder in div. Foren)

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die Post dafür? Wie kann der Empfänger nun vorgehen?

Meines Wissens arbeitet die Post im Auftrag des Absenders und wird auch von ihm entlohnt. Der Empfänger kann also gar keine Ansprüche gegen die Post erheben.

Warum haften, das Einschreiben samt Inhalt sollte doch beim
Absender wieder angekommen sein. Kein Verlust = Keine Haftung
= keine Versicherungsleistung notwendig.

Es handelte sich bei dem Inhalt um Eintrittskarten, die nun verfallen sind. Da die Post ja wohl hier den Fehler gemacht hat, müßte doch eine Entschädigung möglich sein.

Ein Einschreiben ging an den Absender zurück unter dem Vermerk
„konnte nicht zugestellt werden“, obwohl der Empfänger niemals
vom Postboten aufgesucht wurde und auch keine Benachrichtigung
zur Abholung in einer Postagentur im Briefkasten vorfand. Eine
Zeugin die ebenfalls im Haus wohnt, kann das bestätigen. Der

Wie eine Zeugin bestätigen können soll, dass der Postbote nicht da war und auch keine Karte, verstehe ich nicht ganz.
Beobachtet sie Tag und Nacht den Briefkasten ?

Was sagt denn die Post selbst dazu ?
Wenn das Einschreiben zum Absender zurück gekommen ist, wird es doch
irgendeine Fehlermeldung der Post geben ? (verzogen -
nicht zustellbar - unbekannt - nicht abgeholt o.ä.)
Oder sagt die Post selber, „Wir haben das nicht zugestellt, sondern einfach mal wieder zurück geschickt“ ?

Solange das nicht geklärt ist, wird man Dir kaum kompetente Auskunft geben können.

Gruß, Trobi

Was sagt denn die Post selbst dazu ?
Wenn das Einschreiben zum Absender zurück gekommen ist, wird
es doch
irgendeine Fehlermeldung der Post geben ? (verzogen -
nicht zustellbar - unbekannt - nicht abgeholt o.ä.)
Oder sagt die Post selber, „Wir haben das nicht zugestellt,
sondern einfach mal wieder zurück geschickt“ ?

Laut Post wurde das Einschreiben versucht zuzustellen, was aber nicht geklappt hat. Der Mitarbeiter war aber selbst verwundert, dass das Einschreiben dann gleich zurück gegangen ist, denn normalerweise wird es erstmal in der lokalen Postagentur aufbewahrt. Er konnte sich das auch nicht erklären.

Nachdem das Einschreiben zurück an den Absender gegangen ist, wurde ihm von der Post erklärt, die Annahme verweigert worden.

Beides ist aber nicht richtig. Weder wurde es versucht zuzustellen (es war immer jemand im Haus des Empfängers, und es war auch keine Benachrichtigung im Briefkasten), noch hat jemand aus dem Haus die Annahme verweigert.

Die Post weiß in diesem Fall wohl selbst nicht was sie getan hat.

Theoretisch wohl in Höhe der normalen Einschreiben Versicherungssumme (25 Euro), allerdings sind

  1. _mehrere_ Eintrittskarten von der Beförderung ausdrücklich in den AGB ausgeschlossen, man darf immer nur _eine_ Eintrittskarte per Einschreiben verschicken.
  2. wird in den AGB was von „Überschreitung der Lieferfrist = Haftung in Höhe des Portos“ erwähnt. Ob bei einem Einschreiben aber überhaupt eine Lieferfrist existiert, oder ob dieses nur nach max. 20 Tagen zugestellt sein muß, weiß ich nicht.

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