Post von Uniscore Inkassounternehmen

Hallo,

mein Mann hat gestern zweimal Post vom Uniscore Inkassounternehmen erhalten.
Die wollen eine Forderung aus dem Jahre 2006 für Probenfieber und das gleiche für das Jahr 2007.
Wir waren irgendwann 2001 mal bei Probenfieber angemeldet, dies hatte ich aber damals gekündigt.

Das komische an der ganzen Sache ist, die Anschrift auf den Briefen stimmt mit Name und Vorname und so. Jedoch steht bei der Anrede der Geburtstname meines Mannes. Und wir haben vor 2006 geheiratet.
Wer kann mir helfen, da ich nicht weiß was ich machen soll. Die schreiben, dass wenn ich nicht zahle es zum Gericht geht. Und da habe ich nun gar keine Lust drauf.

Zurückschreiben dass die Forderung deines Erachtens nach nicht bestehjt da vorher gekündigt wurde.
Uniscore hat schon viele unberechtigte Mahnungen verschickt, vor gericht erschienen sind sie soweit ich weiss noch nicht, es gibt wohl einige Urteile in Abwesenheit GEGEN Uniscore.
Also nicht verzagen, und sollte es vor gericht gehen ist das kein Problem, wenn Du gekünsigt hast wirst Du Recht bekommen

Originalvollmacht des Gläubigers vom INkasso-Büro anfordern. Diese muss handschriftlich vom Gläubiger bzw. seinem gesetzl. Vertreter unterzeichnet sein. Ohne solche brauchen Sie sich nicht mit dem INkasso-Büro auseinander zu setzen.
Parallel sollten Sie dem Inkasso-Büro Ihre Kündigung nachweisen. Sofern der Gläubiger die Kündigung nicht bestätigt hat, werden Sie Schwierigkeiten mit dem Nachweis haben. Entweder Sie haben ein Einschreiben geschickt, dann muss der Gläubiger beweisen, dass er es nicht erhalten oder der INhalt ein anderer war. Oder Sie haben dem Gläubiger 3 Schreiben geschickt, aus denen Ihre Kündigung zu erkennen war.
Ob eine E-Mail ausreicht, ist fraglich und hängt vom jeweiligen Richter ab. Sie haben aber auch damit gute Chancen - insbesondere, wenn Sie für alles eine Zeugen haben. Das kann ruhig ein Familienangehöriger sein. Nur nicht Ihr Mann. Der ist Partei.
Können Sie Ihre Kündigung auch nicht mit Zeugen nachweisen, müssen Sie alle Forderungen ab 2008 bezahlen. Alle früheren Forderungen sind verjährt. Es sei denn, es gibt bereits einen Titel gegen Sie - dann müssen Sie so oder so bezahlen.
Glück auf

da kann ich euch nicht weiter helfen leider ,ich würde einen rechtsanwalt einschlaten viel glück michael

Moin mon,

also wenn beide RE nicht durch einen Mahnbescheid angemahnt wurden, sind die verjährt. Das Inkasso Untern. blufft. Dennoch würde ich formlos der Forderung einfach widersprechen… hiermit widerspreche ich der Forderung… mfg …
Es heisst also das Ink.UNtern. schreibt Sie an, aber als Anrede wird der Geburtsnahme Ihres Mannes eingesetzt? Aber nimmt man als Frau nicht auom. den Geb. Name des Mannes an? Was ist da also ungewöhnlich?

Also erst mal widersprechen per Einschreiben / Rückantwort, dann abwarten was passiert. Rechtlich müsste der Gläubiger - u. das kann nur der Gläubiger - sonst niemand - sie verklagen, also eine Klage einreichen. Und dabei muss dann der Gläubiger Beweise auf den Tisch legen. Sonst hat er ganz schlechte Karten. Aber die hat er so oder so, denn die Forderung ist bereits verjährt…

Beste Grüße Horst

Diese Drohungen machen die immer und es ist immer eine Fausdicke L Ü G E .
Maßnahmen kann nur der Gläubiger selbst veranlassen.Das Inkasso ist nur der Erfüllungsgehilfe des Gläubigers.
Grundsätzlich wir an ein Inkasso N I C H T bezahlt wenn überhaupt, dann nur an den Gläubiger direkt.

Im Übrigen soll das Inkaso erst einmal nachweisen, dass es von Gläubiger beauftragt ist und um welche Forderung es sich denn handelt.

Bringen die keinen nachweis, dann können die schreiben und drohen bis die schwarz werden.
Sollten die sich tatsächlich dazu erdreisten einen Mahnbescheid zu schicken, dann diesem SOFORT widersprechen ( Formular liegt immer mit dabei ).

Wenn die dann klagen sollten ( was sehr unwarscheinlich ist ), dann lass sie doch !
Richter schliessen sehr gerne Vergleiche mit erträglichen Ratenzahlungen.

Also cool bleiben es kann euch nix passieren und die schriftlichen Drohungen einfach in den Papierkorb.

Wenn die euch dann immer noch nerven, dann schaltet einen Anwalt ein und zeigt die an wegen Nötigung, üble Nachrede, Seelische Grausamkeit usw usw. und weil euch das ganze psychisch soooo fertig gemacht hat natürlich schadenersatz und Schmerzensgeld…-)))

Aber das ist dann schon hohe Schule der Inkassobekämpfung -))

Hallo, das ist eine rechtliche Sache, die nur ein Rechtsanwalt beantworten kann. Tut mir leid.

Hallo Horst,

eine Mahnung haben wir vorher nie erhalten. Es kam gleich das Schreiben vom Inkasso-Büro.
Mein Mann hat meinen Namen bei der Hochzeit angenommen. Und die haben im Anschriftenfeld unseren Familiennamen geschrieben und im Anrede-Feld den Geburtsnamen von meinem Mann.
Bedanke mich für die Auskunft. Kann wieder ruhig schlafen.

Viele Grüße

Moin moin,

wenn Ihr keine Mahnu g bekommen habt, so seid Ihr auf der sicheren Seite. Dennoch aufpassen, einfach formel in einem Satz Wiederspruch einlegen.

Beste Grüsse
Horst

Kurz und schmerzlos :
Forderungen von Probenfieber sind NICHT durchsetzungsfähig !

Unabhängig davon ist die Forderung aus 2006 am 1.1.2010 und die Forderung aus 2007 am 1.1.2011 ohnehin verjährt
Las Dich also nicht durch den „dynamischen“ bzw „drohenden“ Schreibstil der Inkassobude verunsichern !!

Ergo :
Forderung zurückweisen - Rechtsweg anheimstellen - Telefonische Kontaktaufnahme sowie Weitergabe Deiner Daten gem BDSG untersagen

Habe ich vergessen :
Schriftlich zurückweisen und nicht zu freundlich formulieren

lg

Hallo,

ignoriere diese Schreiben einfach. Solange nichts tituliert ist, kann dir nichts passieren. Ich gehe davon aus, dass die Forderungen von der Sache her keinen Bestand haben. Eine gerichtliche Beitreibung ist ebenfalls sinnlos. Sollte dennoch gerichtlich irgendetwas veranlasst werden (z.B. durch einen Mahnbescheid), dann lege Widerspruch ein. Du wirst sehen, dass auch dann niemand die Sache weiterverfolgen wird, da die „Forderungen“, sollten sie wirklich existieren, längst verjährt sind.

Grüße