Postgeheimnis oder nicht?

Hallo ihr Lieben,

von der Betreuungssache meines Schwiegervaters hab ich ja schonmal berichtet.
Nun hat der Betreuer seinen Rücktritt eingereicht, aber nachdem bei Gericht so ziemlich jeder derzeit in Urlaub ist, tut sich gerade nichts.
Nun möchte mein Schwiegervater gerne seine persönliche Post haben, die an seine Adresse im Pflegeheim adressiert ist.
Die Leitung des Pflegeheims verweigert dies, mit der Begründung sie müssten die gesamte Post an den Betreuer schicken. Manches ( Werbung z.B. )erhält er, aber dies bereits geöffnet.
Vielleicht wichtige Info: Er ist voll geschäftsfähig, also nicht etwa entmündigt oder dergleichen.
Meine Frage: Darf das Heim das? Gilt hier das Postgeheimnis oder nicht?
Wer weiss was?

Vielen Dank und liebe Grüsse
Tanja

Nun hat der Betreuer seinen Rücktritt eingereicht, aber
nachdem bei Gericht so ziemlich jeder derzeit in Urlaub ist,
tut sich gerade nicht.

Ich kenne Deinen Fall nicht, daher entschuldige bitte die Rückfragen. Wenn ein Betreuer „zurücktritt“ wird doch ein neuer bestellt, oder ?
Auch wenn der Betreuer meint, es sei keine Betreuung notwendig, so entscheidet hierüber immer noch das Gericht.

„Urlaub“ ist m.E. kein Grund.

Nun möchte mein Schwiegervater gerne seine persönliche Post
haben, die an seine Adresse im Pflegeheim adressiert ist.
Die Leitung des Pflegeheims verweigert dies, mit der
Begründung sie müssten die gesamte Post an den Betreuer
schicken.

Das ist dann zutreffend, wenn das Gericht gem. 1896 (4) BGB angeordnet hat, dass der Betreuer die Post öffnen bzw. anhalten darf. Das Heim hingegen darf m.E. prinzipiell nicht die Post der Bewohner öffnen.

Vielleicht wichtige Info: Er ist voll geschäftsfähig, also
nicht etwa entmündigt oder dergleichen.

„Entmündigt“ gibt es nicht mehr. Fakt ist doch, dass er einen Betreuer zugewiesen bekommen hat, der offensichtlich sogar nach 1896 (4) die Post anhalten und öffnen darf. Für welche Aufgabengebiete wurden Deinem Schwiegervater denn ein Betreuer zugewiesen ?

grüße,
speedofthoughts

Ich kenne Deinen Fall nicht, daher entschuldige bitte die
Rückfragen. Wenn ein Betreuer „zurücktritt“ wird doch ein
neuer bestellt, oder ?
Auch wenn der Betreuer meint, es sei keine Betreuung
notwendig, so entscheidet hierüber immer noch das Gericht.

Der Betreuer ist zurückgetreten, wurde aber vom Gericht noch nicht bestätigt. Mein Mann hat den Antrag auf Betreuung gestellt, ist aber auch noch nicht bearbeitet. Richter, sowie Rechtspfleger sind in Urlaub.
Im Moment ist es so, dass quasi der alte Betreuer nichts mehr tut, aber offiziell noch im Amt ist.

„Urlaub“ ist m.E. kein Grund.

Würde ich auch so sehen. Nützt aber leider nichts.

Das ist dann zutreffend, wenn das Gericht gem. 1896 (4) BGB
angeordnet hat, dass der Betreuer die Post öffnen bzw.
anhalten darf. Das Heim hingegen darf m.E. prinzipiell nicht
die Post der Bewohner öffnen.

Der Betreuer öffnet nicht, da er nichts mehr tut. Das Heim öffnet die Post und entscheidet, was mein Schwiegervater überhaupt zu sehen bekommt.

„Entmündigt“ gibt es nicht mehr. Fakt ist doch, dass er einen
Betreuer zugewiesen bekommen hat, der offensichtlich sogar
nach 1896 (4) die Post anhalten und öffnen darf. Für welche
Aufgabengebiete wurden Deinem Schwiegervater denn ein Betreuer
zugewiesen ?

Der Betreuer wurde zur finanziellen Beratung bestellt.

Liebe Grüsse
Tanja

Der Betreuer ist zurückgetreten, wurde aber vom Gericht noch
nicht bestätigt. Mein Mann hat den Antrag auf Betreuung
gestellt, ist aber auch noch nicht bearbeitet. Richter, sowie
Rechtspfleger sind in Urlaub.
Im Moment ist es so, dass quasi der alte Betreuer nichts mehr
tut, aber offiziell noch im Amt ist.

Das ist natürlich etwas misslich. Solange das Gericht aber den Betreuer nicht „abbestellt“, ist er es offiziell.

Der Betreuer öffnet nicht, da er nichts mehr tut. Das Heim
öffnet die Post und entscheidet, was mein Schwiegervater
überhaupt zu sehen bekommt.
Der Betreuer wurde zur finanziellen Beratung bestellt.

Wie du ja bereits gesagt hast, ist der Betreuer nur für die Vermögenssorge „zuständig“. Damit ist er also schon mal nicht direkt für die Post zuständig. Was das Heim angeht, müsste man vielleicht prüfen, ob es als Betreuer bestellt wurde und als Aufgabenkreis die Entgegennahme von Post etc. erhalten hat. Wenn das nicht der Fall ist, halte ich das Handeln des Heims für rechtswidrig und damit auch für strafbar.

Mathias

1 Like

sehe ich auch so (owT)
.

Hallo Mathias,

vielen Dank für Deine Antwort.

Das ist natürlich etwas misslich. Solange das Gericht aber den
Betreuer nicht „abbestellt“, ist er es offiziell.

Stimmt, dazu wäre noch zu sagen, dass er zurückgetreten ist, weil das Vertrauensverhältnis zu meinem Schwiegervater gestört ist.
Er hat so einige mindestens grenzwertige Dinge getan, die jetzt durch unseren Anwalt geprüft werden.

Wie du ja bereits gesagt hast, ist der Betreuer nur für die
Vermögenssorge „zuständig“. Damit ist er also schon mal nicht
direkt für die Post zuständig. Was das Heim angeht, müsste man
vielleicht prüfen, ob es als Betreuer bestellt wurde und als
Aufgabenkreis die Entgegennahme von Post etc. erhalten hat.
Wenn das nicht der Fall ist, halte ich das Handeln des Heims
für rechtswidrig und damit auch für strafbar.

Das Heim ist nicht Betreuer.
War auch so mein Gefühl, dass dies nicht rechtens ist.

Danke nochmal
Liebe Grüsse
Tanja

Hallo,

hast du eine Kopie des Betreuerausweises oder der Betreuerbestellung? Das Entgegennehmen und Öffnen der Post durch den Betreuer muss ausdrücklich angeordnet werden. Ansonsten ist das Zurückbehalten der Post durch das Heim oder eine Postöffnung durch den Betreuer ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreuten unzulässig. Sollte das Thema Post nicht im Beschluss genannt sein, diesen dem Heim vorlegen und verlangen, dass die Post dem Betreuten ausgehändigt wird, ggf. mit einstweiliger Verfügung drohen (die wird notfalls von einem anderen Richter auch innerhalb weniger Tage entschieden).

Gruß vom Wiz

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