Praktikum über eine Zeitarbeitsfirma

Hallo zusammen,
stimmt es, daß  man ein Praktikum, was im Anschluss an einer Weiterbildungsmaßnahme vom AA, nicht bei bzw.über einer Zeitarbeitsfirma machen kann? Mir wurde von der Beraterin vom AA das jedenfalls gesagt, ich soll bei einer Firma das Praktikum   absolvieren, lt. eines Gesetzes dürfte ich das Praktikum bei einer Zeitarbeitsfirma nicht machen. Nach einer Nachfrage von mir, wo das steht ,sagte sie zu mir im BGB  und SBG .
Danke im vorraus für die Antworten.
MfG.

Ich versteh die Frage noch nicht so ganz. Kannst du das noch etwas klarer schreiben?

Hallo,

stimmt es, daß  man ein Praktikum, was im Anschluss an einer
Weiterbildungsmaßnahme vom AA, nicht bei bzw.über einer
Zeitarbeitsfirma machen kann?

Derartige Fragen stellt man sinnvollerweise ins Brett Arbeitsamt.

Mir wurde von der Beraterin vom
AA das jedenfalls gesagt, ich soll bei einer Firma das
Praktikum   absolvieren,

Was gesagt bzw. verstanden wurde kann man nicht beurteilen.

lt. eines Gesetzes dürfte ich das
Praktikum bei einer Zeitarbeitsfirma nicht machen. Nach einer
Nachfrage von mir, wo das steht ,sagte sie zu mir im BGB  und
SBG .

Ohne eine schriftlich Äußerung mit genauer Gesetzesbegründung kann man dazu nicht Stellung nehmen.

Gruß

Moin, Moin, also ich hab eie Weiterbildung = 5Monate, im Anschluss 1Monat Praktikum.
Zwischenzeitlich war ich mal auf dem AA , die wollte nur den Zwischenstand wissen und sagte mir, daß es nicht gesetzlich erlaubt sei, dieses Praktikum über eine Zeitarbeitsfirma zu machen. Ich soll eine „richtige“ Firma suchen. Meine Frage: Stimmt das so??
Schriftlich hab ich nichts bekommen.
MfG und danke für evtl. Antworten.

Auch moin,

Meine Frage:
Stimmt das so??

Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, nur angewandte Logik:

  • ein Praktikum dient dazu, das theoretische Wissen durch gezieltes praktisches Tun zu vervollständigen, also etwas ganz Spezielles zu lernen.
  • dies kann kein Zeitarbeitgeber garantieren, weil der praktische Einsatz ja beim Ausleiher erfolgt, der wiederum kein Vertragsverhältnis mit der AA hat
  • ein Ausleiher leiht jemand, für ganz bestimmte Aufgaben, für die er kein eigenes Personal hat. Er hat kein Interesse, für jemand zu bezahlen, der nur lernen möchte.
    Ein Weiterbildungsträger ist verpflichtet, Praktikumsplätze zu besorgen, sonst hätte er die Anerkennung von der AA nicht erhalten.

Gruß