Hallo,
angenommen Person A will sich ein Eigenheim per Zwangsversteigerung zulegen. Die ausgehändigten Informationen sind unzureichend, eine Begehung der Immobilie ist nicht vorgesehen/möglich.
Person A heuert einen Privatdetektiv PD an mit dem Auftrag:„Besorgen Sie mir so viele Informationen über die Immobilie wie möglich, insbesondere Zustand eventuelle Folgekosten, laufende Nebenkosten“ und übergibt PD die Informationen die A bereits besitzt.
PD fängt also an zu recherchieren und kommt auf die grandiose Idee Fotos vom Inneren der Immobilie zu machen und bricht zu diesem Zweck eben in diese ein.
PD wird erwischt.
Wie lauten die eventuellen Konsequenzen für A?
(A hatte keinerlei Kenntnisse von illegalen Aktivitäten von PD.)
Liegt hier eine Anstiftung im Sinne STGB §26 Anstiftung vor?
Oder vielleicht was anderes?
MFG