Privatdetektiv bei Einbruch erwischt

Hallo,

angenommen Person A will sich ein Eigenheim per Zwangsversteigerung zulegen. Die ausgehändigten Informationen sind unzureichend, eine Begehung der Immobilie ist nicht vorgesehen/möglich.

Person A heuert einen Privatdetektiv PD an mit dem Auftrag:„Besorgen Sie mir so viele Informationen über die Immobilie wie möglich, insbesondere Zustand eventuelle Folgekosten, laufende Nebenkosten“ und übergibt PD die Informationen die A bereits besitzt.

PD fängt also an zu recherchieren und kommt auf die grandiose Idee Fotos vom Inneren der Immobilie zu machen und bricht zu diesem Zweck eben in diese ein.

PD wird erwischt.

Wie lauten die eventuellen Konsequenzen für A?
(A hatte keinerlei Kenntnisse von illegalen Aktivitäten von PD.)

Liegt hier eine Anstiftung im Sinne STGB §26 Anstiftung vor?
Oder vielleicht was anderes?

MFG

Hallo,

die Frage wäre, ob und wie der A mit illegalen Aktivitäten rechnen konnte bzw. diese sogar gebilligt hätte (Dolus eventualis). Dann könnte man durchaus über Anstiftung reden.

Gruss

Iru

Sagen wir A hätte angenommen, dass PD in frage kommende Ämter abklappert. Einen Vorbesitzer ausfindig macht und diesen interviewt. Nachbarn interviewt. Je nach Rechtssituation mit dem Vorbesitzer die Wohnung zusammen betritt und Fotos macht(sofern der Vorbesitzer dies noch darf), den Vorbesitzer um Kopien von Unterlagen bittet. Die Fotos auswertet und alle gefundenen Informationen entsprechend aufbereitet.

Von einer Straftat wie zB unbefugtes Betreten, wie es hier wohl korrekter weise heißen sollte, ist A nicht ausgegangen.

So lange nicht Straftaten ausdrücklich bestellt oder zumindest bei Auftragserteilung nachweislich geplante Straftaten billigend in Kauf genommen werden, sehe ich nicht, wer da dem Auftraggeber an den Karren fahren kann. Es gibt ja schließlich auch Privatdetektive, die interessante Sachen zu recherchieren fähig sind, für die sie keine Straftat begehen müssen.

Wenn ich mir ein Taxi bestelle und auf dem Herweg fährt es jemanden um, dann bin ich auch nicht schuld dran, nur weil der Taxifahrer ja in meinem (echten oder vermeintlichen) Interesse zu schnell gefahren ist. Taxis kommen in aller Regel unfallfrei ans Ziel, damit darf ich rechnen. Ebenso darf ich damit rechnen, dass ein Privatdetektiv sich auf dem Boden der Legalität bewegt.

smalbop

Für eine Anstiftung mangelt es am Vorsatz.

Die für PD relevanten Straftatbestände sind übrigens Hausfriedensbruch und vermutlich Sachbeschädigung. Einen Straftatbestand namens „Einbruch“ gibt es nicht, ebenso wenig einen, der „unbefugtes Betreten“ heißt.