Hallo!
Für Fahrten im Zusammenhang mit einem Auftrag wird bei einer GbR, die aus einem Ehepaar besteht, der private PKW verwendet. Diese Fahrten stellt die GbR dem Auftraggeber in Rechnung (30 cent/km + MwSt.).
Da der PKW aber privat ist, müsste schlussendlich doch der Besitzer des PKW, also die Eheleute, 30 cent/km erhalten, oder?
Müssten nun die Besitzer des PKW die Rechnung an der Auftraggeber der GbR schreiben?
Oder können die beiden Gesellschafter mithilfe einer „Reisekostenabrechnung“ das Geld von der GbR bekommen? So wird das z.B. mit dem Verpflegungsmehraufwand praktiziert.
Und nun noch weiter: Wie steht es um Fahrten im Zusammenhang mit einem Auftrag, bei dem der Auftraggeber keine Fahrtkosten erstattet? Könnten auch in diesem Fall die Gesellschafter mithilfe einer Reisekostenabrechnung sich 30 Cent/km auszahlen?
Im Gesellschaftervertrag wird nichts über entgeltliche Leistungen gesagt, weder ein- noch augeschlossen.
Weiß jemand Rat?
Viele Grüße!