Privater PKW für GbR -Fahrten - bekommen die Gesellschafter Geld?

Hallo!

Für Fahrten im Zusammenhang mit einem Auftrag wird bei einer GbR, die aus einem Ehepaar besteht, der private PKW verwendet. Diese Fahrten stellt die GbR dem Auftraggeber in Rechnung (30 cent/km + MwSt.).
Da der PKW aber privat ist, müsste schlussendlich doch der Besitzer des PKW, also die Eheleute, 30 cent/km erhalten, oder?

Müssten nun die Besitzer des PKW die Rechnung an der Auftraggeber der GbR schreiben?
Oder können die beiden Gesellschafter mithilfe einer „Reisekostenabrechnung“ das Geld von der GbR bekommen? So wird das z.B. mit dem Verpflegungsmehraufwand praktiziert.

Und nun noch weiter: Wie steht es um Fahrten im Zusammenhang mit einem Auftrag, bei dem der Auftraggeber keine Fahrtkosten erstattet? Könnten auch in diesem Fall die Gesellschafter mithilfe einer Reisekostenabrechnung sich 30 Cent/km auszahlen?

Im Gesellschaftervertrag wird nichts über entgeltliche Leistungen gesagt, weder ein- noch augeschlossen.

Weiß jemand Rat?

Viele Grüße!

Hallo-bin auch nur Laie, habe aber Hunderte wenn nicht mehr Reisekostenabrechnungen erstellt, alle mit Lexware. Schlage vor dass die Eigentümer des PKW eine RK abrechnung erstellen - da gehören die KM zum Kunden ja hinein- und mit dem Nutzniesser des potentiellen Auftrages , der GBR , abrechnen. Alles für das FA mit Kontobewgungen über die Bank, also nachweisbar.

Das ganze noch regelmässig , also monatlich.

Viel Erfolg

KI

Nachtrag:
Zitat: Müssten nun die Besitzer des PKW die Rechnung an der Auftraggeber der GbR schreiben? Nein, das geht nicht, weil die Besitzer des PKW mit dem pot. Auftraggeber ja nichts zu tun haben !!

Zitat: Und nun noch weiter: Wie steht es um Fahrten im Zusammenhang mit einem Auftrag, bei dem der Auftraggeber keine Fahrtkosten erstattet? Könnten auch in diesem Fall die Gesellschafter mithilfe einer Reisekostenabrechnung sich 30 Cent/km auszahlen?

JA ! Die GBR bewirbt sich um Aufträge und soll -so sie kann- die Kosten dafür tragen.

Eine der Grundlagen im Verkehr mit dem FA sind die Werbungskosten (hier: um Aufträge).