Privatinsolvenz

Kann mir jemand mal allgemein erklären welche Voraussetzungen gebeben sind um in Privatinsolvenz zu gehen?

Die Person lebt in Scheidung, muss Trennungs- und für 3 Kinder Kindesunterhalt zahlen (ca. 870 €), hat einen sicheren Job, muss aber mit dem Selbstbehalt von 820 € auskommen (mit eigener Miete etc.).

Am besten wird diese Frage bei der Schuldnerberatung beantwortet. Die Beratung ist kostenlos (z. B. bei der Diakonie, Karitas). Es werden nicht nur die Einkünfte und Unterhaltszahlungen berücksichtigt, sondern der gesamte Finanzstatus. Bei der Schuldnerberatung werden auch Tipps gegeben, um mit dem vorhandenen Einkommen zurecht zu kommen, egal ob der Weg in eine Privatinsolvenz gegangen werden soll oder nicht. Die Gespräche werden absolut vertraulich geführt.
Unterhaltszahlungen werden in der „Düsseldorfer Tabelle“ definiert, einfach mal nachgooglen.

LG
Tollkirsche

Kann mir jemand mal allgemein erklären welche Voraussetzungen
gebeben sind um in Privatinsolvenz zu gehen?

Einfach ausgedrückt, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Da kann auch ein hohes Einkommen vorhanden sein, wenn andererseits die Verbindlichkeiten sehr hoch sind.

Auch kann die Person einmal einen Blick in die Tabelle der Pfändungsfreigrenzen sehen, um zu überblicken, was denn eigentlich zumutbar wäre.

Hallo,

rentiert hier nicht, das Inso-Verfahren. Beim Inso-Verfahren werden, wenn eine Restschuldbefreiung erreicht wird, alle Schulden auf Null gestellt, die vooooor dem Antrag auf Insolvenz (bzw. zum vom Gericht festgelegten Stichzeitpunkt) angefallen sind.

Kann der Schuldner während der Laufzeit z. B. die Unterhaltszahlungen nicht leisten, fallen diese wieder als Schulden an. Sie werden erstens nicht mit der Restschuldbefreiung getilgt und zweitens können neue Schulden in der Zeit der Wohlverhaltensphase (also innerhalb der 6 Jahre) die Restschuldbefreíung generell gefährden - auf Antrag eines Gläubigers gibt es eben keinen „Schuldenwegradierung“.

Im Selbstbehalt ist generell ein Warmmieteanteil von 360 Euro enthalten. Allerdings ist normalerweise der Selbstbehalt 900 Euro im Monat. Wobei in den monatlichen Selbstbehalt einmalige bzw. seltene Sonderzahlungen und Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. auf den Monat umgelegt mit eingerechnet werden. Die monatliche Auszahlung also dann weniger als 900 Euro ist.

Tobias, ich verfolge und beantworte Deine Beiträge jetzt schon länger. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Du zum Einen eine völlig falsche Vorstellung vom Familienrecht hast und zweitens einen „Zwergenaufstand“ wegen minimaler Beträge (hier mal wegen einer Anfrage von Dir auf Vermögensteilung um ganz wenige Euro) und wegen den üblichen Scheidungsfolgen (z. B. Höhe des Selbstbehaltes incl. Miete) führst.

Unter Umständen ist die Person für die Du anfragst, völlig alleingelassen mit den Folgen die eine Trennung, ganz normalerweise, nach sich ziehen. Dabei denke ich mir, dass die Situationen in deren Kopf „Karussell fahren“.

Mein Tipp wäre, dass sich der „fiktive Fall“ einer „Vätergruppe“ anschließt. Dort bekommst „er“ ein offenes Ohr von ähnlich Betroffenen und sieht auch, dass vieles, was in Deinen Beiträgen als fiktiv angefragt wird, der ganz normale und reale „Familiengerichtswahnsinn“ in Deutschland ist.

Wenn sich Dein fiktiver Fall, statt unsinnige Auswege zu suchen, damit befasst, das Beste aus der jetzt unguten Situation zu machen, hat er eine Chance auf ein zukünftig menschenwürdiges Leben.

Für den Fall, dass der fiktive Fall, Hilfe sucht, kann er Adressen bei www.vafk.de und direkten Austausch in einem Betroffenenforum bei www.vafk.de/forum finden.

Gruß
Ingrid

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