Privatinsolvenz

Hallo,
ich benötige mal einige Infos zur Privatinsolvenz.

-Ist es richtig das man ohne eigene Maße (Geld) keine Insolvenz anfangen kann, sprich es muss etwas Geld da sein damit die Gläubiger erst der Privatinsolvenz zustimmen?
-Ist es richtig das wenn z.B. 6 Gläubiger sind, 5 der Privatinsolvenz zustimmern, der eine nicht das dann nach den 7 Jahren die Schulden der ersten 5 Gläubiger erlassen werden und man dann aber bei den anderen der nicht zugestimmt hat die Forderungen weiterhin bestehen?

Gruß Mario

Sorry Mario, aber irgendwie sind Deine ganzen Infos Quatsch.
Im Rahmen der privaten Inso wird ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan (Schuldnerberatung) aufgestellt. Wird dieser von den Gläubigern abgelehnt, beginnt das gerichtliche Verfahren.
Die Kosten kannst Du Dir stunden lassen. (Info bei Schuldnerberatung). Dein pfändbares Einkommen wird dann für 6 Jahre durch einen Treuhänder eingezogen und quotal an die Gläubiger ausgezahlt. Nach den 6 Jahren besteht die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Die kann nur versagt werden, wenn Du Dich nicht „wohlverhältst“ oder Deine Schulden aus einer Straftat stammen. So, daß war jetzt ganz kurz und absolut nicht vollständig.
Hier z.B. weitere Infos http://www.pfaendung-online.de/insolvenz/erl.htm

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