Privatinsolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

ich benötige mal wieder hilfe und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!

zur sachlage:
meine exfrau ist im 5 jahr der privatinsolvenz
im april 2009 habe ich ca 400 euro vom iso-verwalter erhalten
im mai 2010 wurden ca 2200 euro vom iso-verwalter einbehalten und mir überwiesen…abzüglich meine anwaltskosten

im april 2011 leider nur 112euro

jetzt meine fragen

durfte meine ex den job wechseln von einem unbefristeten stelle in eine befristete? grund war wohl das sie mit dem arbeitsklima nicht klar kam…laut meiner drei kinder die bei mir leben(jetzt nur noch der jüngste) ich glaube aber das sie absichtlich die stelle gewechselt hat damit nicht nocheinmal so viel vom gehalt abgezogen wird

anscheinend muß sie ja auch weniger dort verdient haben sonst wäre die inso-masse doch höher ausgefallen oder?

hat sich meine ex-frau im sinne der privatinsolvenz noch richtig verhalten? bzw kann ich die insolvenz somit anfechten?

wie lange dauert eine privatinsolvenz?
beginn ab antragstellung?

DANKE FÜR EURE ANTWORTEN

LG
Ulli

Hallo,

Die Abtretung im Zuge der Insolvenz beginnt mit Eröffnung des Verfahrens! (nicht Antragstellung) Die Abtretung dauert 72 Monate. Beendet ist die Insolvenz jedoch erst dann, wenn durch das Gericht die Restschuldbefreiung ausgesprochen wurde. Ein Gläubiger kann einen Antrag auf Versagung dieser Restschuldbefreiung stellen, wenn er Gründe dafür hat. So z. B. wenn die Obliegenheiten nicht erfüllt wurden (z. B. alles dafür einsetzen, Mindesunterhalt zahlen zu können, keine Gläubigerbevorteilung, unverzügliches angeben von Änderungen etc.).
Meiner Meinung nach, ist es sehr riskant, von einer besser bezahlten festen Stelle in eine weniger gut bezahlte und unbefristete zu wechseln. Legt Deine Ex jedoch ein Gutachten vor, welches belegt, dass der Wechsel zwingend erforderlich war, hast Du schlechte Karten. Ihr Insolvenzvewalter ist Gläubiger!-Vertreter. Also schreib ihn doch einfach mal an und frage nach, womit der Stellenwechsel begründet war. Dann bleibt Dir immer noch die Entscheidung, den o. a. erwähnten Antrag zu stellen.

LG

Hallo Ulli,
zunächst mal ein bischen Gesetzestext:
Gem § 295 Abs. 1 Nr. 1 Inso obliegt es dem Schuldner, z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und nnach Nr. 3 der obigen Vorschrift z.B. jeden Wechsel der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht UND dem Treuhänder anzuzeigen.
Ich gehe mal davon aus, dass Deine Ex dies auch gemacht hat, da ja ein neues Urteil von InsoGericht erlassen werden musste, damit u.a.auch der Treuhänder weiss, welche Beträge nun abgetreten werden müssen.
Wenn dem so ist, hat der Richter das vorgenannte bereits geprüft. Einfach mal nachfragen bei InsoGericht ob dies alles berücksichtigt wurde!!

Im 5. Jahr der PI zahlen die Schuldner ca. 15% weniger.
Im 6. Jahr ca. 20%, danach endet die sogenannte Wohlverhaltensphase. Nennen wir es mal ein Zuckerl für den Schuldner, da er sich im Normalfall RICHTIG verhalten hat.
Normal beginnt die PI mit der Zustellung des Urteils. Der Beginn kann aber in manchen Fällen geringfügig abweichen.
Ich würde es zunächst beim InsoGericht versuchen und dann, wenn nicht zuständig, mich an den Treuhänder wenden.
Gruss
Knauffi

Hallo Ulli,

mir ist in meiner gestrigen Antwort ein Fehler unterlaufen, SORRY.
Ab dem 5. Jahr sind es 10% und ab dem 6. Jahr 15% zusätzlicher Selbstbehalt.

Gruss
Knauffi

Hallo Ulli,

Deine Fragestellung ist nicht eindeutig u. damit kann ich Dir auch nur eingeschränkt antworten.

Ich denke, dass Du entweder ein Gläubiger Deiner Frau bist oder dass es um Unterhaltszahlungen geht.
Fakt ist jedenfalls, dass Deine Frau die Arbeit wechseln kann, wenn sie z.B. unter Mobbing leidet. Wichtig ist nur, dass Sie sich Arbeit sucht.

Eine PI läuft in der Regel 6 Jahre u. fängt mit der Eröffnung des Verfahrens an. D.h. Deine Exfrau wird die Insolvenz bald abgeschlossen haben. Und wenn Du kein Gläubiger bist, kannst Du lediglich ihren Treuhänder informieren, wenn sie z.B. versucht zu betrügen. Aber Du selbst kannst nicht auf die Insolvenz Einfluss nehmen.
Du musst aber jede Verfehlung beweisen. Bloße Anschuldigungen helfen da nicht.

LG
Maria

DANKE für die Antwort, habe den Iso-Verw. angeschrieben (;o))

Gruss
Ulli

Danke Maria,
habe den Iso-Verw. angeschrieben.
Zur Info: Ich bin der Gläubiger und es geht um Kindesunterhalt und andere Sachen die sich nicht bezahlt hat

LG
Ulli

DANKE ich habe den Iso-Verw. angeschrieben und meinen Anwalt informiert. Hoffe jetzt echt das meine Ex-Frau einen Fehler gemacht hat…*freu*

Gruss
Ulli

Im Grunde hat Ihre EX ist nicht richtig gemacht.
Beweisen müssen Sie es aber. Wenn Sie den ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren, und mal fragen ob eine Entlassung gedroht hat. Das könnte die Argumentation Ihrer Ex sein. Ansonsten können Sie beim Amtsgericht jederzeit mit dieser Begründung das Versagen der Restschuldbefreiung beantragen. Dann wird ein Gericht nach Aktenlage entscheiden