Privatinsolvenz und Untermieter

Denken wir mal wir haben folgenden Fall:
Ein Ehepaar hat getrennt Privatinsolvenz beantragt.Das Verfahren ist eröffnet.Das Ehepaar hat vor 3Jahren ein Haus gemietet.Um sich das Haus leisten zu können haben Sie eine Einliegerwohnung vermietet.Die Frau ist nicht pfänbar da Sie nur 400Euro verdient und 300Euro Kindergeld bekommt.Der Mann verdient 1800Euro und hat 2Unterhatspflichten.Ist also bedingt pfändbar.Nun sagt der Insolvenzverwalter der Untermieter darf die Miete nicht mehr an das Ehepaar sondern nur noch an Ihn zahlen(sind Einnahmen).Das Ehepaar kann aber die Miete auf Dauer nicht alleine aufbringen.Kann das Ehepaar da irgendwas machen?Könnte der Untermieter nicht kündigen und die Frau würde erneut an Ihn vermieten(momentan hat nur der Mann den Mietvertrag unterschrieben)wäre das Strafbar?
Liebe Grüsse
Alex

Hallo Alex,

Nun sagt der Insolvenzverwalter der Untermieter darf
die Miete nicht mehr an das Ehepaar sondern nur noch an Ihn
zahlen(sind Einnahmen). Das Ehepaar kann aber die Miete auf
Dauer nicht alleine aufbringen.Kann das Ehepaar da irgendwas
machen?

Da hat der Verwalter formaljuristisch Recht. Wir lösen so etwas meist pragmatisch. Ist doch prima, wenn die Leute was machen, um ihre hohe Miete zu reduzieren; ein Umzug kommt teuer und ändert unter wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nix. Ich würde also zuerst das Gespräch mit dem Verwalter suchen. Wenn das nichts ändert, können Schuldner und Verwalter wohl nur über eine Entscheidung der Gläubigerversammlung aus dem Problem bzw. der Verwalter aus der Haftung herauskommen. Das Damoklessschwert der Haftung wird möglicherweise für den Verwalter das Problem darstellen, zumal, wenn er noch nicht so lange in der Branche ist und damit nicht so gut schlafen kann.

Könnte der Untermieter nicht kündigen und die Frau
würde erneut an Ihn vermieten(momentan hat nur der Mann den
Mietvertrag unterschrieben)wäre das Strafbar?

Es kann nur untervermieten (wenn es überhaupt gestattet ist), wer selbst Mieter ist. Wenn also im Mietvertrag beide Eheleute stehen, können ohnehin nur beide vermieten. Wenn der Mann der Mieter ist, kann natürlich nur dieser vermieten. Damit dürften sich alle Überlegungen hinsichtlich eine Strafbarkeit erledigen (die zwar nicht gegeben ist, wohl aber würde man bei solchen Umgehungen die Versagung der Restschuldbefreiung in Kauf nehmen müssen).

Gruß,
Oskar

Upps,

Damit dürften sich alle Überlegungen hinsichtlich eine Strafbarkeit erledigen (die zwar nicht gegeben ist,

Ich wollte schreiben: Die nicht unbedingt gegeben ist. Festlegen möchte ich mich da nicht :smile:

Gruß,
Oskar

Ich denke mal hätte der Ehemann das alles vorher gewusst hätte er von der ganzen Sache abgesehen.Und Lebensstil runterschrauben?Wo denn bitte noch?Umzug ?Ist ja auch mal ebend so einfach.Ich glaube auch das man sich nochmal mit dem Verwalter zusammensetzt.
Lieben Gruss
Alex

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Denken wir mal wir haben folgenden Fall:
Ein Ehepaar hat getrennt Privatinsolvenz beantragt.Das
Verfahren ist eröffnet.Das Ehepaar hat vor 3Jahren ein Haus
gemietet.Um sich das Haus leisten zu können haben Sie eine
Einliegerwohnung vermietet.:

Ich denke mal hätte der Ehemann das alles vorher gewusst hätte
er von der ganzen Sache abgesehen.Und Lebensstil
runterschrauben?Wo denn bitte noch?Umzug ?Ist ja auch mal
ebend so einfach.

Hm, da platzt mir aber gleich der Hutkragen! Ein Haus mit Einliegerwohnung, die man selber nicht bewohnt, ist also Existenzminimum? Wie wärs mit einem kleineren Haus oder einer kleineren Wohnung? Fällt die Einliegerwohnung weg, zahlt man weniger Miete und das Problem mit „wie umgehe ich den Staat“ entfällt.

Der einfachste Weg scheint immer mehr der Weg in die Privatinsolvenz zu sein. Sie beschweren sich „dass ein Umzug ja elend einfach ist“. Machen Sie es sich nicht zu einfach, Schulden aufzubauen und dann den Gläubigern nach 7 Jahren ins Gesicht zu lächeln und zu sagen „ich bin schuldenfrei“??