Privatkopie von Leih DVDs und Onlinevideotheken

Hallo,

es gibt einen Streit im Brett Software Allgemein:

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…

Ist es erlaubt, von einer Leih-DVD eine Privatkopie zu machen oder ist das dann eine „offensichtlich rechtswidrige Quelle“? Gleiche Frage für zeitlich limitierte Zugänge zu Filmen in onlinevideotheken.

Herzlichst

Günther

Nein - es ist nicht erlaubt !
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im…

Gruß Merger

Hallo Merger,

vielen Dank für den Link.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im…

Leider lässt er die eigentliche Frage offen: Ist eine Leih-DVD oder eine online-Videothek eine rechtswidrige Quelle oder nicht.

Der Abschnitt YouTube passt nicht, da hier darauf abgehoben wird, dass bereits unrechtmäßig bei YouTube hochgeladen wurde. Das ist aber bei Leih-DVDs und Maxdome nicht der Fall.

Günther

Hoi.

Ich habe es zwar noch nicht selbst probiert, aber…

Beim Sky-Anschluß erhält man neben dem Reciever auch eine Festplatte zum speichern(zumindest bei meinem Angebot). Auch bei Sky kann man VOD machen wie bei Maxdome und man müsste dann diesen Film auf der Festplatte speichern können.

Sicherlich sollte man nochmal im kleingedruckten nachlesen; könnte also sein, dass es bei Sky erlaubt ist, jedoch bei Maxdome nicht.

Zum Thema Leihvideo/-dvd/-blueray: eine Privatkopie wird doch deshalb nicht illegal, wenn ich meine Orginalquelle z.B. bei reBuy, Flohmarkt o.ä. wieder verkaufe?!

Nur mal so meine Gedanken…

Ciao Garrett

nein, eine Leihdvd ist keine rechtswidrige Quelle. Im http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html steht doch schon alles. es geht um "offensichtlich rechtswidrig hergestellte " Quellen und die Leihdvd ist mit Sicherheit legal herstellt :wink:. Ein „Recht“ an der Kopie wird nach dem eben nicht gefordert, es reicht, wenn die Quelle legal herstellt wurde.

hast du den link mal gelesen? die voraussetzungen für die Kopie werden direkt erläutert:

"Die erlaubte Kopie

§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig:

Wenn ein Mensch
einzelne Vervielfältigungen
eines fremden Werks
für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
herstellt
und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),

ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt."

die richtige Antwort nach dem von dir zitierten text ist also JA

Witzig, dass du hier antwortest. Eigentlich sollte unser Streit nicht hier weitergeführt werden, sondern die Meinungen von richtigen Experten eingeholt werden.

Aber wenn du hier mitredest, dann mache ich das auch. @MOD: ich bleibe on-topic, versprochen.

hast du den link mal gelesen? die voraussetzungen für die
Kopie werden direkt erläutert:

"Die erlaubte Kopie

[…]
ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt."

die richtige Antwort nach dem von dir zitierten text ist also
JA

Ich bleibe dabei, das kann nicht legal sein, zumal bei Maxdome DRM zur Anwendung kommt und ein Download diesen Kopierschutz umgeht.

http://irights.info/was-darf-man-mit-dateien-aus-onl…

Günther

Beim Sky-Anschluß erhält man neben dem Reciever auch eine
Festplatte zum speichern(zumindest bei meinem Angebot). Auch
bei Sky kann man VOD machen wie bei Maxdome und man müsste
dann diesen Film auf der Festplatte speichern können.

Mag sein, aber die Frage ist:

  1. kann man den Film von dem Receiver runterladen?
  2. was passiert mit dem Film auf dem Receiver, wenn das Sky-Abo endet?

Das reine Puffern des Films mag bei Sky abgedeckt sein, aber die Weiterverwendung nach Ablauf des Abos eventuell ja wieder nicht. Das weiß ich nicht.

Sicherlich sollte man nochmal im kleingedruckten nachlesen;
könnte also sein, dass es bei Sky erlaubt ist, jedoch bei
Maxdome nicht.

Zum Thema Leihvideo/-dvd/-blueray: eine Privatkopie wird doch
deshalb nicht illegal, wenn ich meine Orginalquelle z.B. bei
reBuy, Flohmarkt o.ä. wieder verkaufe?!

Das hat aber mit meiner Fragestellung nicht unmittelbar zu tun, weil bei meiner Frage die Originalquelle ja nicht das Eigentum des Kopierers ist.

Hai!

Ist es erlaubt, von einer Leih-DVD eine Privatkopie zu machen

Ja.

ist das dann eine „offensichtlich rechtswidrige Quelle“?

Nein.

Gleiche Frage für zeitlich limitierte Zugänge zu Filmen in
onlinevideotheken.

Erstmal ist es erlaubt aber was steht in den AGB denen man zugestimmt hat?

Das allerdings nur solange kein Kopierschutz umgangen wird, das wäre in jedem Fall verboten. Auf die Diskussion ob dies nun ein „wirksamer“ Kopierschutz war würde ich mich nicht einlassen wollen.

Der Plem

Zwischen lesen und verstehen liegen Welten.

hast du den link mal gelesen? die voraussetzungen für die
Kopie werden direkt erläutert:

"Die erlaubte Kopie

§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes
erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer
Auszug wichtig:

Wenn ein Mensch
einzelne Vervielfältigungen
eines fremden Werks
für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
herstellt
und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist
oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht
wurde (seit Anfang 2008),

ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt."

Sicher ist es erlaubt, wenn Du vorher die CD/DVD gekauft hast und sich diese in deinem Eigentum befindet.

Dann darfst Du diese auch kopieren, aber nur selbst benutzen.

Übersicht Privatkopie
Hallo

Auch wenn Plemtau in aller Kürze das relevante geklärt hat, noch mal im Detail.

Privatkopien
Erstmal darf der Urheber entscheiden was mit seinen Werken geschieht, aber es gibt Grenzen dieses Urheberrechts, relevant ist hier:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

((2)-(7) treffen auf die hier besprochenen Film und Musikwerke nicht zu)

Das heisst ich darf erstmal jedes Werk für mich kopieren oder für mich kopieren lassen. Der BGH hat die beschränkte Weitergabe im kleinen Kreis als „private Nutzung“ anerkannt, darum darf ich die Kopie auch an Freunde weitergeben. Diese Kopie ist übrigens ein eigenständig legales Werk, verkaufe ich ein Original, muss ich die Kopie nicht vom Freund zurückfordern.

Der Gesetzgeber hat aber die Schranke wiederum eingeschränkt, Stichwort Kopierschutz. Audio CDs sind üblicherweise nicht mehr geschützt (oder?), Video DVDs/BDs aber schon, also ist dort die Anfertigung einer Kopie wegen § 95a Schutz technischer Maßnahmen nicht erlaubt, da dürften wohl alle zustimmen.

Was ist nun mit Onlinevideotheken?
Das Werk wird offiziell vom Rechteinhaber zu mir gesendet, also ist es keine offensichtlich rechtswidrige Quelle (ausser die Onlinevideothek heisst freemovie.tv :smile:). Wie oben beschrieben darf ich also im ersten Schritt eine Kopie erstellen, das Urheberrecht hat nichts dagegen.

Nur zwei Sachen könnten mir nun einen Strich durch die Rechnung machen, erst mal der zivilrechtliche Vertrag mit dem Anbieter, also den AGBs. Egal was dort von Lizenz, temporären Rechten etc. geschrieben wird, es sind trotzdem „nur“ AGBs, keine Erweiterungen des Urheberrechts.

Das andere wäre der Kopierschutz, hier wird es schwierig. Meines Wissens nach setzen die Anbieter keinen gesonderten technischen Kopierschutz ein, nur eine Prüfung ob ein aktiver, bezahlter Account vorhanden ist. Falls aber ein gesonderter Schutz, also zB eine individuelle Verschlüsselung des Films eingebaut ist, wäre eine Kopie wiederumg nicht erlaubt.

Zu guter Letzt noch etwas zu Computerprogrammen. Das Thema technischer Kopierschutz findet hier keine Anwendung, wer Kopien machen darf, darf die auch unter Umgehung des Kopierschutzes herstellen.
§ 69a Gegenstand des Schutzes
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Jetzt gibt es aber noch
_§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

  1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;_

Damit hat sich die Privatkopie für Computerprogramme erledigt, diese sind nicht erlaubt. Aber für den Notfall gibt es ja noch
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

Eine Sicherungskopie ist also erlaubt. Diese darf aber im Gegensatz zur Privatkopie nicht weitergegeben werden, auch nicht im Freundeskreis.

Grüße,
.L

Hallo

Sorry aber das nun komplett an der Realität und der Gesetzgebung vorbei. :

Sicher ist es erlaubt, wenn Du vorher die CD/DVD gekauft hast
und sich diese in deinem Eigentum befindet.

Nirgendwo steht im Gesetz oder sonstigen relevanten Quellen etwas von Eigentum. Wenn ich eine CD von meiner Freundin ausleihe dann ist das keine öffensichtlich rechtswidrige Vorlage und somit darf ich sie kopieren. Ich dürfte sogar jemand anderen mit der Kopie beauftragen, solange der nicht gewerblich handelt und bezahlt wird.

Dann darfst Du diese auch kopieren, aber nur selbst benutzen.

Auch das ist falsch, ich darf eine Kopie herstellen und im privaten Kreis weitergeben.

In beiden Fällen darf kein Kopierschutz überwunden werden, heutzutage sind quasi alle kommerziellen Video-DVDs geschützt, alle Audio-CDs nicht (mehr). Bei einer Onlinevideothek müsste man im Detail anschauen ob und wie es dort solch eine Schutz gibt.

Ich kann nur vermuten, dass du die Bestimmungen für Computerprogramme mit denen der Audiovisuellen Werken verwechselst, denn deine Ausführungen sagen ja fälschlicherweise aus, dass keinerlei Privatkopien von Filmen erlaubt sind.

Grüße,
.L
(Nochmal wegen Tippfehlern)

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Hallo Lutz,

vielen Dank, das hab ich verstanden und muss offensichtlich meine Meinung revidieren. Aber deine Aussagen widersprechen schon ein bisschen dem hier:

http://irights.info/was-darf-man-mit-dateien-aus-onl…

Die sprechen von DRM im Allgemeinen als Kopierschutz, auch ohne individuelle Verschlüsselung.

Günther

http://irights.info/was-darf-man-mit-dateien-aus-onl…

Die sprechen von DRM im Allgemeinen als Kopierschutz, auch
ohne individuelle Verschlüsselung.

Digital-Rights-Management ist ein System, mit dem das Vervielfältigen kontrolliert werden soll, das beinhaltet gegebenfalls auch einen Kopierschutz. ( muss es aber nicht)

Wie immer sind wir in solche Diskusionen ein Opfer des „Wordings“.

1 Like

Hai!

Die sprechen von DRM im Allgemeinen als Kopierschutz,

DRM ist viel mehr als ein Kopierschutz, es kann ein Abrechnungssystem enthalten, Zugangskontrollen, Alterkontrollen, Lizensvergabe mit Verfallsdatum, Erlaubnis von x Kopien und so weiter …

Ein DRM ohne Kopierschutz ist mir noch nicht untergekommen, macht in meinen Augen auch keinen Sinn.

Der Plem

1 Like

Hallo

Die sprechen von DRM im Allgemeinen als Kopierschutz, auch
ohne individuelle Verschlüsselung.

Auch hier kann ich nur den untenstehenden Ausführungen etwas hinzufügen (und Plemtau mal widersprechen :smile: ).

DRM heisst neben allen möglichen Zusatzfunktionen meist zweierlei, entweder Individualisierung oder Verschlüsselung.

Die Individualisierung ist kein Kopierschutz, sondern ein „Wasserzeichen“, die Datei wird markiert, um sie wiederzuerkennen. Taucht diese Datei in Tauschbörsen auf, kennt man den Ursprung. Dieser Schutz ist eher psychologischer Druck, denn es gibt auch Möglichkeiten, wie so eine Datei ohne Schuld des Käufers verbreitet wird. Diese Dateien besitzen keinen Kopierschutz und dürfen (falls nicht zivilrechtlich durch AGBs ausgeschlossen) kopiert und im kleinen Kreis weitergegeben werden. Die Wasserzeichen trifft man, wenn überhaupt, noch bei Musik an, iTunes hat vor zig Jahren ihren Vertrieb darauf umgestellt, was Apple inzwischen macht ist mir nicht bekannt.

Die Verschlüsselung kennt man hauptsächlich och von eBooks, die sind an Account und/oder Gerät gebunden und lassen sich ohne dem nicht betrachten. Bis vor einiger Zeit gab es auch Videos, die man sich vorab runtergeladen hat, und dann zB für 48 Stunden oder auch unbegrenz auf einem kontrollierten Softwareplayer abspielen konnte. Inzwischen ist Streaming mehr verbreitet, ob es diese verschlüsselten Downloads noch gibt ist mir unbekannt.

DRM ist also mitnichten immer Kopierschutz, die Privatkopie immer verboten. Könnte auch sein, das der Artikel etwas älter ist.

Grüße,
.L

1 Like

Hai!

Auch hier kann ich nur den untenstehenden Ausführungen etwas
hinzufügen (und Plemtau mal widersprechen :smile: ).

Da muß ich dann auch mal wiedersprechen …

DRM heisst neben allen möglichen Zusatzfunktionen meist
zweierlei, entweder Individualisierung oder Verschlüsselung.

Nein es ist ein komplettes System was verschiedene Möglichkeiten bietet.

Die bekanntesten und verbreitesten Systeme sind HD+, CI-Plus, danach folgen so Dinger wie Sky, Maxdome.

Es wird abgerechnet, es werden Lizenzen vergeben und zentral verwaltet, jeglicher Content ist nahezu immer in der Gewalt des Contentproviders.

Alle diese Systeme nutzen eine Verschlüsselung des Contents wie auch Root-Zertifikate zur Identifizierung des Gerätes und des Herstellers.

Die Individualisierung ist kein Kopierschutz, sondern ein
„Wasserzeichen“, die Datei wird markiert, um sie
wiederzuerkennen.

Bei Videos ist sowas nicht üblich, da sehr, sehr schwierig. Lediglich im Hotelgewerbe gibt es sowas um rauszubekommen welcher Gast möglicherweise einen Film vom TV abgefilmt hat (Ja in Dubai und so werden Filme angeboten vor VÖ).

Diese Dateien besitzen keinen Kopierschutz und dürfen (falls nicht zivilrechtlich
durch AGBs ausgeschlossen) kopiert und im kleinen Kreis
weitergegeben werden.

Selbstverständlich haben auch solche Video einen Kopierschutz, deshalb werden sie abgefilmt.

Die Verschlüsselung kennt man hauptsächlich och von eBooks,

eBooks ist im Vergleich zu TV und Video eher ein kleiner Markt.

Bis vor einiger Zeit gab es auch
Videos, die man sich vorab runtergeladen hat, und dann zB für
48 Stunden oder auch unbegrenz auf einem kontrollierten
Softwareplayer abspielen konnte.

Das ist Stand der Technik bei JEDEM TV Gerät!

Inzwischen ist Streaming mehr
verbreitet, ob es diese verschlüsselten Downloads noch gibt
ist mir unbekannt.

Es ist mir unbekannt das es etwas unverschlüsseltes gibt, was von sich behauptet DRM geschützt zu sein.

Der Plem

2 Like

Es ist mir unbekannt das es etwas unverschlüsseltes gibt, was
von sich behauptet DRM geschützt zu sein.

Ok, ich hätte digitale Wasserzeichen auch unter DRM eingeordnet, aber eine alte Pressemeldung von Apple zeigt mir, dass ich da wahrscheinlich falsch liege.

Grüße,
.L