Man stelle sich vor, es gäbe einen solchen Fall.
Eine Frau vererbt fast das gesamte Vermögen einem Nachbarn.
Dieser Nachbar würde hier fragen, bin ich Erbe oder nicht.
Sachlage: Dieser Nachbar war der Frau immer wieder zur Hand gegangen für Botendienste ec.
Als diese Frau jetzt mit über 80Jahren stirbt hinterlässt Sie dem jungen Mann (Nachbarssohn) das gesamte Erbe, natürlich abzüglich der Pflichtteile für die leibliche Erbin. (die Tochter der Verstorbenen)
Der Nachbarssohn hat ein handgeschriebenes Testament von der Dame, darin ist er (Nachbarssohn) Alleinerbe.
Die Tochter der Verstorbenen weist jetzt ein Testament vor, in dem Sie, Laut einem gemeinschaftlichen Testament ihrer Eltern von 1977, alleinige Erbin sei. Die Tochter, so steht in dem Testament, solle, bei einem gemeinsamen Tod der Eltern das gesamte Vermögen inklusive Haus erhalten.
Jedoch 1984 verstarb der Ehemann und Vater der einzigen Tochter frühzeitig.
Die Mutter verstarb jetzt. Es gibt weitere 5 Testamente, die von der alten Dame allesamt verfasst wurden, nach dem Tot Ihres Mannes 1984. Das Testament des Nachbarssohn ist das letzte handgeschriebene Testament der Dame, das steht mittlerweile fest.
Jetzt will die Tochter das Testament anfechten, mit Ihrem von Ihren Eltern gemeinsam verfassten Testament aus 1977 im dem Sie selbst Alleinerbin ist.
Was soll der junge Mann tun,
Soll er es auf eine Klage der Tochter ankommen lassen und darauf vertrauen, daß das letzte von der Dame handgeschriebene Testament gültig ist und er alles bekommt, die Tochter also nur den Pflichtteil erhält, wie vorgesehen.
Oder soll er das Erbe aufgeben verzichten also leer ausgehen und der Tochter das Erbe überlassen mit Ihrem, alten gemeinsam erstellten Testament Ihrer Eltern von 1977.
Die Prozesskosten würden beachtlich sein, wenn der junge Mann verliert. Streitwert fast 750 000€
Ich wäre dankbar für eine Einschätzung durch Fachleute.
Josef