Problem mit dem Steuerberater

Guten Tag an die Community,  ich habe ein Problem mit meinem Steuerberater und weiss nun nicht, wie ich weiter damit umgehen kann.

Ich hab neben meinem Job ein kleines Nebengewerbe betrieben, ich habe einem Freund bei seiner Betriebsverwaltung geholfen.

Aufgrund dieses Nebengewerbes habe ich einen Steuerberater gehabt, die Unterlagen habe ich ihm pünktlich und lückenlos jeden Monat zur Verfügung gestellt.

Die Erklärung für 2012 (!!) hat er nicht erstellt, es kamen dann am 30.12.13 (!!) Rückfragen zu Vorgängen die fast 2 Jahre zurück lagen, die Abgabeerinnerung mit Androhung von Ordnungsgeldern kam auch zu diesem Zeitpunkt ins Haus.

Nachdem ich mich beschwert habe, hat er irgendeine Auswertung vorgelegt, wo ich ca. 1.900 EUR nachzahlen sollte. Ich habe grob über meine Unterlagen geschaut und kam auf max. 400 EUR.

Habe um Überprüfung gebeten, nicht nur einmal, die letzte Berechnung lag dann bei 1.040 EUR Nachzahlung, habe das Mandat dann gekündigt, wegen Falschbearbeitung, daraufhin bekam ich eine Rechnung von 1.500 EUR.

Hab die Erklärung erstmal selbst abgegeben, Nachzahlung 182 EUR.

Jetzt bekam ich die Androhung von rechtlichen Schritten, wenn ich die Rechnung nicht ausgleiche. Habe sämtlichen Rechnungen widersprochen, wegen Falschbearbeitung und möglichem Vermögensschaden.

Kann ich hier noch weitere Schritte gegen diesen schlechten Berater einlegen?

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Flip83

Schnellstens einen Rechtsanwalt kontaktieren!

Vielleicht hast Du sogar eine Rechtsschutzversicherung ?

Gruß Merger

Du erzählst Stuss. Der Vorantworter rafft das natürlich nicht, aber M. hat auch keinen Plan.

Die Erklärung für 2012 (!!) hat er nicht erstellt, es kamen
dann am 30.12.13 (!!) Rückfragen zu Vorgängen die fast 2 Jahre
zurück lagen,

Und? Normaler zeitlicher Ablauf. Bis zum Ende des Folgejahres. Vielleicht auch ein paar Wochen drüber, das macht normalerweise nix.

die Abgabeerinnerung mit Androhung von
Ordnungsgeldern kam auch zu diesem Zeitpunkt ins Haus.

Glaub ich nicht. In der AO finde ich sowas nicht. Ordnungsgelder… Du verschwurbelst da wohl alles mögliche.

Nachdem ich mich beschwert habe, hat er irgendeine Auswertung
vorgelegt

Was für eine „Auswertung“?

, wo ich ca. 1.900 EUR nachzahlen sollte. Ich habe
grob über meine Unterlagen geschaut und kam auf max. 400 EUR.

Wozu hast du denn den Steuerberater, wenn du genau die Steuern berechnen kannst?

Habe um Überprüfung gebeten, nicht nur einmal, die letzte
Berechnung lag dann bei 1.040 EUR Nachzahlung, habe das Mandat
dann gekündigt, wegen Falschbearbeitung, daraufhin bekam ich
eine Rechnung von 1.500 EUR.

Naja, Jahres-FiBu, Gewinnermittlung 4/3, ESt-Erklärung, GewSt-Erklärung, USt-Erklärung, das macht sich alles nicht von selbst, da will der Berater halt Kohle sehen, selbst wenn der Mandant ein Oberschlaumeier ist. Wenn der Mandant dann auch noch querulatorische Züge zeigt, bleibt dr Berater nicht zwingend am unteren Rand der StbVV.

Hab die Erklärung erstmal selbst abgegeben, Nachzahlung 182
EUR.

Ob das auch Bestand hat? Sicher sind wir erst nach der Betriebsprüfung.

Jetzt bekam ich die Androhung von rechtlichen Schritten, wenn
ich die Rechnung nicht ausgleiche. Habe sämtlichen Rechnungen
widersprochen, wegen Falschbearbeitung und möglichem
Vermögensschaden.

Beweis?

Kann ich hier noch weitere Schritte gegen diesen schlechten
Berater einlegen?

Klag doch vor dem BVerfG

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Aber gerne!

Habe jetzt erstmal die Beraterkammer um Mithilfe gebeten.

Zunächst einmal wirklich vielen Dank für die Antwort, obwohl diese nicht unbedingt zur Lösungsfindung beiträgt.

Nun aber zu den Antworten:

Ich finde nicht, dass es normal ist, wenn man Unterlagen zwei Jahre liegen lässt und dann erst kurz vor Ladenschluss mit Rückfragen ankommt. Bei einer derartigen Arbeitsweise ist man schneller Kunden los, als einem lieb ist.

Ob es jetzt Ordnungsgeld oder Zwangsgeld heisst oder wie auch immer, kann ein Finanzamt neben Säumnissen auch andere Gebühren verlangen, wenn man seine Erklärungen nicht abgibt.

Der Berater hat jeden Monat Unterlagen erhalten und für die Bearbeitung auch jeden Monat Gebühren und Vorschüsse kassiert. Aufgrund dieser Unterlagen hat er eben eine Jahresauswertung - Steuerberechnung - vorgelegt, die diese nicht nachvollziehbaren Werte aufweist.

Bei einem Bekannten, der mittlerweile bei einem anderen Berater ist, wurde festgestellt, dass dieser Berater erhebliche Falschbuchungen vorgenommen hat und bei mir besteht der gleiche Verdacht.

Ich habe einen Steuerberater, weil ich meine Zeit lieber dafür nutze um meinen Lebensunterhalt zu verdienen und mich nicht um diese Sache kümmern muss.

Die Kosten für die Erstellung der verschiedenen Erklärungen sind mir bewusst, daher wurden Vorschüsse gezahlt, so dass die Gebührenrechnung in der genannten Höhe schon nicht nachvollziehbar sind.

Vor Betriebsprüfungen habe ich keine Angst, dabei werden wohl auch keine grösseren Abweichungen herauskommen, dies hat mir die Vergangenheit bereits gezeigt, da ich diverse Routineprüfungen hinter mir habe und meine Werte bisher immer bestätigt wurden.

Einen Beweis kann ich u.a. damit geben, dass ich zum einen selbst meine Auswertungen vorgenommen habe und zum anderen diverse andere ehemalige Mandanten das gleiche Problem haben.

Die Schlussbemerkung, dass ich direkt vor dem Bundesverfassungsgericht klagen soll finde ich persönlich doch sehr überzogen.

Weiter kommentiere ich diese „Experten“ Antwort nicht.

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