Hallo liebe Experten,
folgendes: ich habe neun Monate lang in einer Wohnung einer Baugenossenschaft gewohnt. Beim Auszug sind natürlich diverse Schöhnheitsreparaturen zu erledigen. Man hat mir 10 Tage vor Vertragsende das Abnahmeprotokol und die Liste der zu erledigenden Reparaturarbeiten zugeschickt (bzw haben sie es in den Briefkasten meiner alten Wohnung geschmissen, obwohl sie meine neue Adresse schon lange haben). Nun stand da drin, dass ich die Tapeten entfernen müsse und neue anbringen solle. Oder ich muss eine ermittelte Abstandssumme zahlen. Nun ja, als Studentin schwimmt man ja nicht gerade im Geld, so dass ich beschloß, die Arbeiten selbst auszuführen. Da ich keine Ahnung vom Tapezieren habe, dachte ich, ich streiche, da die Tapeten noch völlig in Ordnung sind. Die Wohnung sieht nun auch gut aus. Bei der endgültigen Abnahme meinte aber der Hausmeister, dass in der Auflistung Tapezieren stehen würde und ich nicht einfach die Wände streichen könne. In meinem Vertrag steht aber:
„Die Schöhnheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Schöhnheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster…“ Für was steht dann das ‚oder‘???
Resultat ist, dass eine neue Abstandssumme ermittelt wurde, die ich nicht zahlen kann/will. Oder ich könnte die Whg. selbst herrichten, müsse dann aber für den Monat nochmal Miete zahlen, da sie ja die Whg, nicht weitergeben können. (Das tun sie aber eh nicht, da sie Ende des Monats die Heizungen in der Whg. erneuern.) Dazu würden ja auch noch die Materialkosten kommen, also auch zu teuer.
Jetzt frage ich mich natürlich, war das Streichen für die Katz oder habe ich eine Chance, aus diesen Verpflichtungen ohne weitere Kosten rauszukommen? Muß das Streichen denen nicht genügen?? Muss ich wirklich zahlen, obwohl in meinem Vertrag ‚oder‘ steht? Haben die ein Recht einfach festzulegen, was so gemacht werden muss, obwohl es gar nicht nötig ist???
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Tathergänge schildern zählt nicht gerade zu meinen Stärken.
Falls ich was wichtiges vergessen haben sollte, mailt mir bitte.
Vielen vielen Dank!
Wiebke