Probleme bei der Wohnungsabnahme

Hallo liebe Experten,
folgendes: ich habe neun Monate lang in einer Wohnung einer Baugenossenschaft gewohnt. Beim Auszug sind natürlich diverse Schöhnheitsreparaturen zu erledigen. Man hat mir 10 Tage vor Vertragsende das Abnahmeprotokol und die Liste der zu erledigenden Reparaturarbeiten zugeschickt (bzw haben sie es in den Briefkasten meiner alten Wohnung geschmissen, obwohl sie meine neue Adresse schon lange haben). Nun stand da drin, dass ich die Tapeten entfernen müsse und neue anbringen solle. Oder ich muss eine ermittelte Abstandssumme zahlen. Nun ja, als Studentin schwimmt man ja nicht gerade im Geld, so dass ich beschloß, die Arbeiten selbst auszuführen. Da ich keine Ahnung vom Tapezieren habe, dachte ich, ich streiche, da die Tapeten noch völlig in Ordnung sind. Die Wohnung sieht nun auch gut aus. Bei der endgültigen Abnahme meinte aber der Hausmeister, dass in der Auflistung Tapezieren stehen würde und ich nicht einfach die Wände streichen könne. In meinem Vertrag steht aber:
„Die Schöhnheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Schöhnheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster…“ Für was steht dann das ‚oder‘???
Resultat ist, dass eine neue Abstandssumme ermittelt wurde, die ich nicht zahlen kann/will. Oder ich könnte die Whg. selbst herrichten, müsse dann aber für den Monat nochmal Miete zahlen, da sie ja die Whg, nicht weitergeben können. (Das tun sie aber eh nicht, da sie Ende des Monats die Heizungen in der Whg. erneuern.) Dazu würden ja auch noch die Materialkosten kommen, also auch zu teuer.
Jetzt frage ich mich natürlich, war das Streichen für die Katz oder habe ich eine Chance, aus diesen Verpflichtungen ohne weitere Kosten rauszukommen? Muß das Streichen denen nicht genügen?? Muss ich wirklich zahlen, obwohl in meinem Vertrag ‚oder‘ steht? Haben die ein Recht einfach festzulegen, was so gemacht werden muss, obwohl es gar nicht nötig ist???

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Tathergänge schildern zählt nicht gerade zu meinen Stärken.
Falls ich was wichtiges vergessen haben sollte, mailt mir bitte.

Vielen vielen Dank!

Wiebke

Hallo Wiebke,

Du hast 10 Monate in einer Wohnung gelebt und das ist das Entscheidende. Es ist unverhältnismäßig nach 10 Monaten tapezieren zu lassen. Ein Anstrich ist wohl genügend - ohne den Zustand der Wohnung beim Einzug zu kennen. Es ist eine allgemeine Üblichkeit normalgenutzte Wohnräume aller 5 Jahre zu renovieren. Das steht oft bzw. meistens in den Anlagen zu den Mietverträgen. Der Hausmeister ist wohl der „Liebe Gott“. Erkläre das Du alles notwendige laut Mietvertrag gemacht hast. Wenn er nicht einverstanden ist, dann besorge Dir den Geschäftsführer der Hausverwaltung zur Wohnungsübergabe.
Dokumentiere den Zustand der Wohnung für Deine Unterlagen, falls Dir die Kaution zur Renovierung aufgerechnet wird.

Christian

Hi Wiebke,

die Baugenossenschaft verlangt hier wahrscheinlich zuviel von dir. Wenn die Tapeten noch in Ordnung sind, genügt ein Streichen der Wände. Der Teppichboden ist nur dann zu erneuern, wenn er von dir beschädigt und verunreinigt worden ist, so daß der Schaden nicht mehr zu beheben ist. Ledigliches Verwohnen gehört in den Bereich des Eigentümers. Dafür kassiert er ja schließlich auch die Miete. Selbst ein Innenanstrich der Fenster kann nur dann verlangt werden, wenn der alte Lack abbröckelt oder durch Reinigung nicht mehr zu reparieren ist.
Hast du noch Anspruch auf Auszahlung der Kaution?

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco!

Hast du noch Anspruch auf Auszahlung der Kaution?

Kaution direkt habe ich ja nicht gezahlt, sondern einen Genossenschaftsanteil in Höhe von DM 3.500,-. Den bekomme ich aber erst nächstes Jahr im Juli 2002 nach der Jahresvollversammlung zurück. Ich weiß nicht, dürfen die einfach so etwas abziehen??

Soll ich mich denn jetzt einfach weigern, etwas zu zahlen? Macht das Sinn? Das Dumme ist, dass ich bei der Wohnungsabnahme das Protokol mit der neuen Abstandssumme unterschrieben habe, hätte ich es aber nicht, hätte ich auf jeden Fall noch mal Miete für Juli zahlen müssen. Soll ich denen jetzt schriftlich mitteilen, dass die völlig übertrieben haben und ich mich nicht verpflicht fühle, die unnötige Renovierung für die zu zahlen??? Kann ich das oder bewege ich mich da auf Glatteis???
Das Schlimme ist, ich bin mündlich absolut kein Verhandlungstyp eher schriftlich. Und der Vorstandstyp ist auch noch so ein ganz Fieser, vor dem man einfach Respekt hat.

Vielen Dank
und
liebe Grüße
Wiebke

Hi Wiebke,

wenn du in deiner Nähe einen Mieterverein findest, dann suche ihn auf und frage, ob die dir helfen können.
Von der Sache her wäre es auch zu rechtfertigen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Aber das Kostenrisiko muß dabei beachtet werden.
Nach meiner Einschätzung hast du gute Chancen, dich in einem Streitverfahren gegen den Vermieter/Hausverwalter durchzusetzen.
Die Unterschrift unter das Schreiben mit der neuen Abstandssumme ist ein Handicap. Dagegen kann man etwas unternehmen. Aber hierfür ist fachliche Unterstützung sinnvoll. Die bekommst du halt bei einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt.

Gruß,
Francesco