Hallo Zusammen,
hier ein Problemfall bezüglich eines Arbeitsvertrages zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber.
In einem Arbeitsvertrag ist fixiert, dass - zuzüglich zu dem Festgehalt - ein „VARIABLER LEISTUNGSABHÄNGIGER BONUS“ bezahlt wird. Hier soll angenommen werden, dass dieser zu 100% ausgezahlt wurde für das Jahr 2006.
Im folgenden ist in dem Arbeitsvertrag ausgeführt das „ETWAIGE SONDERVERGÜTUNG (GRATIFIKATIONEN, URLAUBSGELD, PRÄMIEN ETC.)“ freiwillig gezahlt werden und „DERARTIGE SONDERLEISTUNGEN“ zurück zu zahlen sind, wenn „ER BIS ZUM 31.3. DES AUF DIE AUSZAHLUNG FOLGENDEN KALENDERJAHRES AUSSCHEIDET“.
Frage: gehört der leistungsabhängige Bonus zu den Sonderleistungen, die zurück zu zahlen sind wenn der Arbeitnehmer am 01.04.2007 nicht mehr in dem Unternehmen arbeitet?
Vielen Dank für Eure Meinung
Rainer